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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, Technische Hochschule Rosenheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Anschluss an einen einführenden Sachverhalt erfolgen in Kapitel 2 wesentliche Begriffsdefinitionen. In Kapitel 3 steht die Darstellung von visa-, arbeits- und sozialversicherungs-rechtlichen Aspekten der Mitarbeiterentsendung im Zentrum der Betrachtung. In Kapitel 4 erfolgt die Darstellung der steuerlichen Situation unter der Beachtung von nationalen und abkommensrechtlichen Vorschriften. In Kapitel 5 wird die gutachterliche Prüfung durchgeführt und der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, Technische Hochschule Rosenheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Anschluss an einen einführenden Sachverhalt erfolgen in Kapitel 2 wesentliche Begriffsdefinitionen. In Kapitel 3 steht die Darstellung von visa-, arbeits- und sozialversicherungs-rechtlichen Aspekten der Mitarbeiterentsendung im Zentrum der Betrachtung. In Kapitel 4 erfolgt die Darstellung der steuerlichen Situation unter der Beachtung von nationalen und abkommensrechtlichen Vorschriften. In Kapitel 5 wird die gutachterliche Prüfung durchgeführt und der Sachverhalt subsumiert. Ziel ist es L. darüber zu beraten welchem Staat das Besteuerungsrecht obliegt. Für den eiligen Leser enthält Kapitel 6 die komprimierte Beantwortung der Fallfrage in drei Sätzen. Sachverhalt Beispiel: L., ein deutscher Staatsbürger, der bisher in Deutschland (GER) unbeschränkt steuerpflichtig ist, wird von seinem Arbeitgeber am 1. September 2013 bis 31.03.2015 in die Republik Indien entsandt. Dort soll er das lokale Team beim Aufbau einer Tochtergesellschaft unterstützen. Während seines Aufenthaltes in Indien wohnt L. in einem von seinem deutschen Arbeitgeber angemieteten Appartement. Er bezieht von seinem inländischen Arbeitgeber ein Bruttojahresgehalt, das nicht an die indische Tochtergesellschaft weiterbelastet wird. Die Ehegattin des L. bleibt in München und wohnt unverändert in der Eigentumswohnung des L. L. wird vom 15. Dezember 2013 bis einschließlich 15. Januar 2014 in das deutsche Stammhaus zurückbeordert.