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Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 2,1, Fachhochschule der Wirtschaft Bergisch Gladbach, Veranstaltung: Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Veräußerungsbesteuerung und die Besteuerung von Kapitalgesellschaften haben in den letzten Jahren gravierende Änderungen erfahren. Jährlich stehen ca. 70.000 Unternehmensnachfolgen an. Für diese haben die Änderungen erhebliche Auswirkungen. Dies belegt die in dieser Untersuchung erfolgte Quantifizierung von Steuerwirkungen ausgewählter Beispiele (Übertragungsalternativen: Verkauf oder Schenkung;…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 2,1, Fachhochschule der Wirtschaft Bergisch Gladbach, Veranstaltung: Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Veräußerungsbesteuerung und die Besteuerung von Kapitalgesellschaften haben in den letzten Jahren gravierende Änderungen erfahren. Jährlich stehen ca. 70.000 Unternehmensnachfolgen an. Für diese haben die Änderungen erhebliche Auswirkungen. Dies belegt die in dieser Untersuchung erfolgte Quantifizierung von Steuerwirkungen ausgewählter Beispiele (Übertragungsalternativen: Verkauf oder Schenkung; Rechtsformalternativen: Einzelunternehmung oder GmbH). Ob bei einer Schenkung 13 TEUR oder 609 TEUR (46,8-fache) an Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfällt, ist rechtsformabhängig. Ob bei einem Verkauf 1.073 TEUR oder 2.155 TEUR (2,0-fache) an Steuerzahlungen anfällt, ist von der Rechtsform und den Regelungen zur Veräußerungsbesteuerung abhängig. Ob ein Übernehmer im ersten Jahr nach der Übernahme 0 oder 156 TEUR an Steuern zahlt, ist ebenfalls von Übertragungs- und Rechtsformalternativen abhängig. Gleiches gilt, ob der Barwert einer Gesamtsteuerbelastung (Übergeber und Übernehmer) 10.659 TEUR oder 13.701 TEUR (berechnet für 20 Jahren) beträgt. Die Steuergesetzgebung ist nicht "rechtsformneutral". Im Bereich der Schenkungsteuer führen Personalunternehmen zu einer niedrigeren Steuerbelastung als Kapitalgesellschaften. Kauf ist häufig günstiger als Schenkung. Ertragsteuerlich ist für den Übergeber die Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen vorteilhafter, als der Verkauf eines Personalunternehmens. Für den Übernehmer ist der Kauf eines Personalunter-nehmens deutlich steuergünstiger als der von Kapitalgesellschaftanteilen. Der Kauf einer Kapitalgesellschaft kann für den Übernehmer eher existenzbedrohend werden. Gravierende Besteuerungsunterschiede fordern Rechtsformwechsel und Gestaltungsüberlegungen bei einer Unternehmensnachfolge heraus. Es steht ein umfangreiches, für die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten ausgerichtetes, Gestaltungsinstrumentarium zur Verfügung. Einige davon werden in dieser Untersuchung dargestellt. Die Rechtsform der GmbH & Co. KG verbindet die (zivilrechtlichen) Vorteile einer Kapitalgesellschaft mit den (steuerrechtlichen) Vorteilen einer Personengesellschaft. Sie stellt somit eine bevorzugte Rechtsformalternative für Unternehmensnachfolgen dar, sofern man auch außersteuerliche Vorteile berücksichtigt. Unternehmensnachfolge - eine Gestaltungsaufgabe! Sie bedarf gründlicher Analyse, Planung, Vorbereitung, Realisierung und Kontrolle. Die Aufgabe lohnt, auch wegen der Steuerminimierung für die Beteiligten!

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