Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Universität Lüneburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Beginn der 90er Jahre ist die Nutzung von Holdinggesellschaften, zu dieser Zeit vornehmlich aufgrund führungs- und strukturorganisatorischer Vorteile, auch im Mittelstand zu beobachten. Durch das Zusammenwachsen politisch-wirtschaftlicher Räume, insbesondere des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), rücken Unternehmensumstrukturierungen immer weiter in den Vordergrund unternehmerischen Handelns. Bei grenzüberschreitender Gestaltung mit einer Holding spielt häufig eine überwiegend steuerliche Motivation bei der Auswahl eines Standortes eine immer entscheidendere Rolle. Denn trotz eines gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraumes und Steuerharmonisierungsbemühungen ist es jedem Staat aufgrund des völkerrechtlichen Souveränitätsprinzips grundsätzlich selbst überlassen, sein Steuersystem zu gestalten. So lässt sich tendenziell ein Steuerwettbewerb der Staaten hinsichtlich eines steuergünstigen Holdingstandortes für ausländische Investoren feststellen. Für diese Arbeit stellt sich die Frage, ob die Zwischenschaltung einer Holding in einem anderen standortgünstigeren EG-Mitgliedsstaat zwischen deutsche Kapitalgesellschaften des Mittelstands und ihre inländischen Gesellschafter auch zur Senkung der steuerlichen Belastung führen kann. Dabei gilt es insbesondere zu prüfen, ob dazu ein günstigeres Steuerniveau genutzt werden kann oder ob auch andere holdingspezifische Gestaltungen zum Ziel der Steuerminimierung führen.