Inhaltsangabe:Problemstellung: Häufigkeit und Ausführlichkeit der Beschäftigung des Schrifttums mit Asset-backed Securitisations (und ähnlichen Verbriefungstransaktionen) verhält sich geradezu umgekehrt proportional zur Bedeutung dieses Finanzierungsinstrumentes. Immerhin wächst die Erkenntnis der volkswirtschaftlichen Relevanz, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Änderungen des Kreditwesens, die mit Einführung der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung (¿Basel II¿) verbunden sind. Bei immer enger werdenden Margen für das klassische Kreditgeschäft ist es vor allem die Mittelstandsfinanzierung, die von einer Ausweitung der Möglichkeiten zur Liquiditätsaufnahme an den Geld- und Kapitalmärkten großen Nutzen ziehen könnte. In diese Richtung weisen sowohl die geplante Gründung einer entsprechenden Zweckgesellschaft durch die größten deutschen Banken zusammen mit der KfW-Bankengruppe im Rahmen einer ¿True Sale¿-Initiative für den Finanzplatz Deutschland wie dazu gewissermaßen spiegelbildlich auch der regierungsseitige Vorstoß, das gewerbesteuerliche Bankenprivileg hinsichtlich der Freistellung von der hälftigen Hinzurechnung der Entgelte für Dauerschulden zum Gewerbeertrag nun ebenfalls auf entsprechende Verbriefungs-Vehikel auszudehnen. In dieser Situation scheint es durchaus angezeigt, eine analytische Bestandsaufnahme der mit Asset-backed Securitisations verbundenen wirtschaftlichen Interessen und rechtlichen Probleme vorzunehmen. In dieser Arbeit soll dies unter steuerrechtlichem Fokus geschehen, wobei im ersten Kapitel die zu dieser Betrachtung wesentlichen Strukturargumente überhaupt erst zu entwickeln sind. Daran anschließend werden zunächst die steuerlichen Auswirkungen von Asset-backed Securitisations beim Originator behandelt, welcher Finanzaktiva aus seinem Vermögen auf eine eigens hierfür gegründete Zweckgesellschaft verkauft und überträgt. Hier sind es vor allem Probleme der Zuordnung des ¿wirtschaftlichen Eigentums¿, die der Erörterung bedürfen. In einem weiteren Kapitel geht es dann um die steuerliche Behandlung des Transaktionsvehikels selbst, also vor allem um Fragen der persönlichen Steuerpflicht, des steuerlich relevanten Verhältnisses zum Originator und um etwaige steuertatbestandliche Sondervorschriften der Gewinnzuweisung. Da bei der Durchführung von Asset-backed Securitisations in Deutschland vor allem auch die Realbesteuerung des Gewerbeertrags ¿ besonders im Zusammenhang der Refinanzierung des Transaktionsvehikels durch [...]
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