Für das globale Ziel einer nachhaltigeren Produktnutzung rückt die Union verstärkt das Kaufrecht in den Fokus. Doch inwieweit kann das Kaufrecht die Nachhaltigkeit fördern? Zur Diskussion stehen die Warenkauf-Richtlinie und Right-to-Repair-Richtlinie der Union neben dem nationalen Kaufrecht Deutschlands, Österreichs, Frankreichs und Belgiens. Die Untersuchung ist ein rechtsgebietsspezifischer Beitrag mit dem breit angelegten Ziel, (supra-)nationale Nachhaltigkeitsziele in das Europäische Kaufrecht zu integrieren. Lösungen bieten ökologisch ausgerichtete Steuerungsoptionen, die den Forderungen der EU-Umweltpolitik eine Perspektive im Europäischen Kaufrecht bieten und die Schnittstelle zwischen Verbraucherrecht und Umweltrecht ausgestalten.
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