Diplomarbeit aus dem Jahr 1990 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Dortmund, Sprache: Deutsch, Abstract: Jeder Beurteilungsprozess im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Revision soll zu einem möglichst genauen und sicheren Urteil führen. Das Streben nach qualifizierten Prüfurteilen steht jedoch in einem partiellen Spannungsverhältnis zum Rationalprinzip: Ein übermäßiger Prüfumfang und eine damit realisierbare, überzogene Urteilsqualität ist ökonomisch nicht zu vertreten. Der große Umfang zu prüfender Sachverhalte, ihre Interdependenzen und Verflechtungen sowie die Fülle verfügbarer Informationsunterlagen zwingen den Prüfer vielmehr, seine Prüfungshandlungen zu rationalisieren. Zwar steht dem Prüfer mit der bewussten Auswahl ein seit Langem tex und probates Instrument zur Verfügung, die generelle Anwendung dieses Verfahrens stößt jedoch zunehmend auf Kritik. Da bei der bewussten Auswahl der Stichprobenelemente allein die subjektive Entscheidung des Prüfers dafür ausschlaggebend ist, welche Geschäftsfälle geprüft werden, ist die Repräsentanz der Stichprobe nicht gegeben. Das hat zur Folge, dass Urteilssicherheit und -genauigkeit nicht quantifiziert werden können und insbesondere die Berechnung des erforderlichen Stichprobenumfanges nicht möglich ist. Die Untersuchung macht es sich zur Aufgabe, beide Verfahrensarten gegeneinander abzuwägen. Dabei soll so vorgegangen werden, dass zunächst die Verfahren der Zufallsauswahl und die bewussten Auswahltechniken grundlegend dargestellt werden. Den (vermeintlich) restriktiven Anwendungsvoraussetzungen der Zufallsstichprobe, die häufig Ursache einer kontroversen Diskussion sind, wird dabei besonderes Augenmerk gewidmet. Daran anschließend wird auf die im Prüfungswesen einsetzbaren mathematisch-statistischen Auswertungsmethoden der Zufallsauswahl eingegangen.
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