Der Spenderkreis bei der Lebendspende nicht regenerierungsfähiger Organe ist in Deutschland aufgrund des § 8 Abs. 1 S. 2 TPG stark beschränkt. Diese Arbeit untersucht die Beschränkung des Spenderkreises und die Strafbarkeit der Beteiligten bei einem Verstoß gegen die Beschränkung. Dabei wird insbesondere die Fallgruppe der „besonderen persönlichen Verbundenheit“ zwischen Spender und Empfänger im Sinne des § 8 Abs. 1 S. 2 TPG in den Blick genommen. In der Arbeit wird auch die Cross-over-Spende betrachtet und die Frage geklärt, ob die Durchführung einer Cross-over-Spende nach heutiger Gesetzeslage in Deutschland erlaubt ist.