Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 14 Punkte, Universität Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter Scalping versteht man gemeinhin den Erwerb von Wertpapieren in der Absicht, diese später zum Kauf zu empfehlen, um sie dann zum – infolge der Empfehlung – gestiegenen Kurs mit Gewinn wieder zu verkaufen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich vor allem mit der strafrechtlichen Einordnung des Scalping. Dabei wird bezüglich einer möglichen Strafbarkeit wegen verbotenem Insidergeschäft gem. §§ 38 I, 14 I 1 Nr. 1 WpHG besonders auf das Problem einer Empfehlungsabsicht als Insiderinformation eingegangen. Auch der durch das AnSVG vollzogene Begriffswechsel in § 14 I Nr. 1 vom „Ausnutzen einer Insidertatsache“ zum „Verwenden einer Insiderinformation“ wird besprochen. Außerdem wird die Behandlung des § 20a WpHG, welcher den Straftatbestand der verbotenen Kurs- und Markmanipulation darstellt, in mehrfacher Hinsicht kritisch begutachtet. Hierbei werden vor allem verfassungsrechtliche Bedenken, als auch Problemstellungen hinsichtlich der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben näher beleuchtet. Ferner wird geprüft, wodurch der Tatbestand der Marktmanipulation beim Scalping erfüllt sein könnte und ob sich der Scalper außerdem wegen Betrug gem. § 263 StGB strafbar macht. Zuletzt folgen Ausführungen über die praktische Bedeutung des Scalping.