Nach dem auf internationalen Vorgaben beruhenden Non-Punishment-Prinzip (NPP) sollen Opfer von Menschenhandelstaten für Straftaten, die sie selbst im Zusammenhang mit dem Menschenhandel begangen haben, unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft werden. Eingang in das deutsche Strafrecht hat dieses Prinzip explizit durch § 154c Abs. 2 StPO gefunden. Die Studie befasst sich im Wege einer rechtsdogmatischen und empirisch-kriminologischen Analyse eingehend mit dem bislang wenig behandelten NPP, namentlich mit den Fragen, ob und inwieweit es sich bei dem NPP um ein rechtlich verbindliches Prinzip handelt, ob das deutsche Recht ihm ausreichend Rechnung trägt und wie dieses Prinzip in der Praxis Anwendung findet.
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