Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,3, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung2 2. Grundlagen der Straftheorien2 2.1. Das sokratische Paradox als Grundlage der Straftheorie3 2.2. Ursachen der Vergehungen4 2.3. Ziel der Strafbestimmungen5 3. Theokratie und Einfluss der Götter auf die Strafgesetzgebung7 4. Strafvollstreckung8 4.1. Geldstrafen9 4.2. Religiöse Strafen9 4.3. Ehrenstrafen10 4.4. Leibesstrafen11 4.5. Freiheitsentzug12 4.6. Verbannung13 4.7. Todesstrafe15 5. Strafvorschriften15 5.1. Religiöse Strafgesetze15 5.2. Strafgesetze zur Erhaltung der staatlichen Ordnung16 5.3. Straftaten gegen das Leben18 [...] 1. Einleitung Vorliegende Seminararbeit befasst sich mit der Strafgesetzgebung der „Nomoi“, welches zuletzt verfasstes Werk Platons ist. Die Nomoi beschreiben nicht den besten Staat, den Vernunftstaat, wie er von Platon in der „Politeia“ idealisiert wird, sondern den Zweitbesten, welcher durch Gesetze organisiert wird. Der Knossier Kleinias, der Spartaner Megillos und der Fremde aus Athen, in dem man Platon selbst erkennen mag, begeben sich auf eine Wanderung zu der Heiligen Grotte des Zeus auf Kreta. Auf dem Weg schlägt der Athener vor, sich über den Staat und eine Verfassung zu unterhalten; gerade auch im Hinblick darauf, dass Kleinias beauftragt wurde, Gesetzte für die geplante Kolonie Magnesia auszuarbeiten. Nach Erörterung von allgemeinen Grundsätzen soll eine Verfassung mit geschriebenen Gesetzen entwickelt werden. Erörtert wird eine Nomokratie, die zahlreiche detaillierte Regelungen, u.a. auch die Strafgesetzgebung, enthält. Gegenstand der Hausarbeit ist zunächst die Frage, was eine Strafbarkeit überhaupt begründet. Weiterhin schließt sich in diesem Zusammenhang die Erörterung an, was das Ziel der Strafgesetzgebung ist. Hier wird Platons Ansatz in den Nomoi verglichen mit modernen Straftheorien und erörtert, ob Platon bereits Ansätze dieser Strafzwecktheorien begründet hat. Gerade im Zusammenhang mit Gefängnisstrafen, deren Zweck heute vornehmlich die Resozialisierung ist, werden die Theorien Platons genauer betrachtet. Anhand einer Auswahl an Strafbestimmungen soll gezeigt werden, dass die Aufrechterhaltung des Staates und der Religion ebenso wichtiges Ziel der Strafgesetze ist, wie der Schutz von Leib, Leben, oder Eigentum. Abschließend wird betrachtet, ob Platon durch seine Unterscheidung von „Unrecht“ und „Recht“ einen logischen, konsequenten Ansatz verfolgt, oder ob in diesem Fall die individuellen strafbegründenden Eigenschaften teilweise lückenhaft ausgestaltet sind.