Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: voll befr. (12 Punkte), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Wahlfachseminar Strafrecht: Strafrechtsgeschichte in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus, Sprache: Deutsch, Abstract: Betrachtet werden soll hier die Gesetzgebungstätigkeit auf dem Gebiet des Strafrechts, die sich in der Weimarer Zeit abgespielt hat. Die zeitlichen Grenzen sollen der Zusammenbruch des Kaiserreiches und das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten darstellen. Dabei sollen die Hintergründe und politischen Zusammenhänge deutlich gemacht werden. Die Gesetzgebung war zunächst von den wirren der Nachkriegszeit bestimmt, in der es galt die wirtschaftlichen und politischen Turbulenzen in den Griff zu bekommen. Die Folgezeit war einerseits bestimmt von umfangreichen Reformarbeiten, die aber hier ausgespart bleiben sollen, ebenso, wie das JGG und prozeßrechtliche Änderungen. Lediglich im Falle der Geldstrafengesetze erscheint die Reformarbeit in diesem Zusammenhang. Die kurzen Freiheitsstrafen werden zurückgedrängt. Andererseits nimmt die politische Strafgesetzgebung breiten Raum ein. Amnestien verschaffen den jeweiligen Parteigängern Straffreiheit, auf der anderen Seite werden zum Schutz der Republik Straftatbestände ausgeweitet, die Strafbarkeit in bedenklicher Weise vorverlegt, sogar noch vor das Versuchsstadium.
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