Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die allgemeinen Verfahrensgrundsätze, das Ermittlungsverfahren und die erstinstanzliche Hauptverhandlung. Bei den Rechtsmittelverfahren liegt der Schwerpunkt auf der Revision.
Zunächst folgt ein Aufriss der Materie; anhand von Fällen wird dem Lernenden dann der eher abstrakt wirkende Stoff anschaulich vermittelt. Jedem Kapitel folgen Wiederholungs- und Vertiefungsfragen, die eine gezielte Lernkontrolle ermöglichen.
Als Ergänzung wird in den Abschnitten zur Rechtshistorie und der europäischen Perspektive das besondere rechtspolitische Interesse des Strafprozessrechts aufgezeigt.
Das Buch wendet sich dabei sowohl an Studierende, die sich den Pflichtstoff für das Erste Staatsexamen erarbeiten möchten, als auch an Lernende im Schwerpunktbereich. Darüber hinaus wird auch ReferendarInnen, die sich während ihrer Stationsausbildung eingehender mit dem Strafverfahren befassen müssen, ein solides Rüstzeug an die Hand gelegt.
Die 6. Auflage berücksichtigt bereits auf aktuellstem Stand das Gesetz zur Fortentwicklung der StPO (u.a. mit Änderungen zur Vernehmung, gesetzlich definiertem Verletztenbegriff etc.) und die hoch umstrittene Erweiterung der Wiederaufnahmegründe.
Zunächst folgt ein Aufriss der Materie; anhand von Fällen wird dem Lernenden dann der eher abstrakt wirkende Stoff anschaulich vermittelt. Jedem Kapitel folgen Wiederholungs- und Vertiefungsfragen, die eine gezielte Lernkontrolle ermöglichen.
Als Ergänzung wird in den Abschnitten zur Rechtshistorie und der europäischen Perspektive das besondere rechtspolitische Interesse des Strafprozessrechts aufgezeigt.
Das Buch wendet sich dabei sowohl an Studierende, die sich den Pflichtstoff für das Erste Staatsexamen erarbeiten möchten, als auch an Lernende im Schwerpunktbereich. Darüber hinaus wird auch ReferendarInnen, die sich während ihrer Stationsausbildung eingehender mit dem Strafverfahren befassen müssen, ein solides Rüstzeug an die Hand gelegt.
Die 6. Auflage berücksichtigt bereits auf aktuellstem Stand das Gesetz zur Fortentwicklung der StPO (u.a. mit Änderungen zur Vernehmung, gesetzlich definiertem Verletztenbegriff etc.) und die hoch umstrittene Erweiterung der Wiederaufnahmegründe.