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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziologie - Kultur, Technik, Völker, Note: 2, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Soziologie der Entwicklungsländer, Sprache: Deutsch, Abstract: Strafrecht im afrikanischen Gewohnheitsrecht umfasst gleich mehrere Dimensionen. Zum einen stellt sich die Frage, wie Gewohnheitsrecht in Afrika entstanden, verstanden, weiterentwickelt bzw. kolonial beeinflusst und schließlich gelebt wurde (und heute noch wird). Gewohnheitsrecht wird in der Regel mündlich überliefert, seine Geschichte geht über…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziologie - Kultur, Technik, Völker, Note: 2, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Soziologie der Entwicklungsländer, Sprache: Deutsch, Abstract: Strafrecht im afrikanischen Gewohnheitsrecht umfasst gleich mehrere Dimensionen. Zum einen stellt sich die Frage, wie Gewohnheitsrecht in Afrika entstanden, verstanden, weiterentwickelt bzw. kolonial beeinflusst und schließlich gelebt wurde (und heute noch wird). Gewohnheitsrecht wird in der Regel mündlich überliefert, seine Geschichte geht über viele Generationen, während es sich durch seine flexible Natur an die sozioökonomischen Gegebenheiten der tragenden Gesellschaft anpassen konnte. Recht als Ausfluss der Kultur der normunterworfenen Menschen spiegelt die spezifischen ökonomischen Lebensumstände und gesellschaftlichen Werthaltungen wider (vgl. HAZDRA 1999: 11). Ein Grundverständnis über die traditionellen Gesellschaftsformen Schwarzafrikas und ihre jeweilig unterschiedlichen sozioökonomischen Rahmenbedingungen ist daher eine unverzichtbare Voraussetzung für die weitere Untersuchung des Gewohnheitsrechts und innerhalb diesem des Strafrechts. Zum anderen impliziert das Strafrecht, zumindest aus europäischer Sicht, eine strenge Organisation von Gerichten. Gewaltenteilung, Straftatbestände, Strafverfahren und Strafvollzug sind per Gesetz geregelt und kodifiziert; zwischen Zivilrecht und Strafrecht (öffentliches Recht) wird ausdrücklich unterschieden. Will man hingegen das traditionelle afrikanische Strafrecht, also Ordnungs- und Konfliktslösungsmechanismen untersuchen, muss die europäische Brille abgelegt und sich auf die Gesellschaftsformen und die Weltanschauung der ind igenen afrikanischen Bevölkerung eingelassen werden. Denn überraschenderweise sind viele Stämme egalitär und akephal strukturiert, d.h. führerlos. Das Strafrecht dieser Stämme und das der so genannten kephalen Protostaaten, die bereits gesellschaftlich stratifiziert sind, unterscheidet sich grundsätzlich. Die Weltanschauung traditioneller Ethnien ist meist kosmologisch ausgeprägt und vom Glauben an das Übernatürliche, an Magie und Hexerei durchzogen.

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