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Fachbuch aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Strafrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das vorliegende Bändchen ist das Vierte in der Reihe Im Schnelldurchlauf. Nach BGB im Schnelldurchlauf, Arbeitsrecht im Schnelldurchlauf und Medienrecht im Schnelldurchlauf kommt jetzt die Stichwortsammlung zum Thema Strafrecht. Auch für dieses Büchlein gilt, dass es weder Lehrbuch noch Kommentar sein möchte, es hat keinen wissenschaftlichen Anspruch und verletzt ganz bestimmt wieder einige wissenschaftliche Standards und wird vielen Großjuristen Schweißperlen auf die Stirn treiben, da hemmungslos…mehr

Produktbeschreibung
Fachbuch aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Strafrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das vorliegende Bändchen ist das Vierte in der Reihe Im Schnelldurchlauf. Nach BGB im Schnelldurchlauf, Arbeitsrecht im Schnelldurchlauf und Medienrecht im Schnelldurchlauf kommt jetzt die Stichwortsammlung zum Thema Strafrecht. Auch für dieses Büchlein gilt, dass es weder Lehrbuch noch Kommentar sein möchte, es hat keinen wissenschaftlichen Anspruch und verletzt ganz bestimmt wieder einige wissenschaftliche Standards und wird vielen Großjuristen Schweißperlen auf die Stirn treiben, da hemmungslos Wikipedia zitiert wird und auch andere Quellen verwendet werden, welche den meisten Rechtswissenschaftlern beim bloßen Gedanken daran vermutlich schlaflose Nächte bereiten würden. Strafrecht im Schnelldurchlauf verzichtet, wie die vorangegangenen Büchlein aus der Reihe, auf ein Literaturverzeichnis. Alle Quellenangaben und Verweise finden sich entweder im Text oder in der Fußnote. Meist wird auf eine Fundstelle im Internet verwiesen. Das macht die Sache unwissenschaftlich, aber oftmals schnell nachvollziehbar. Wer mehr zum Thema wissen will, der sollte sich unbedingt ein Lehrbuch kaufen, denn mit diesem Büchlein kann höchstens Appetit auf Strafrecht gemacht werden, letzte Fragen werden hier genauso wenig beantwortet, wie andere vertiefende Fragestellungen. Wer aber schnell mal ein paar kurze Stichwörter nachlesen will, der kann das hier tun. Zur Vollständigkeit sei ganz deutlich gesagt: Strafrecht im Schnelldurchlauf ist unvollständig, die Auswahl der Themen wurde willkürlich vom Autor vorgenommen und entspricht eher den Vorlieben und Interessen des Autors (also den Vorlieben der Beschäftigung mit dem Thema, nicht den Vorlieben für Straftatbestände an sich). Genug der Vorrede, jetzt viel Spaß bei der Lektüre.