Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: Befriedigend, Universität Wien (Institut für Strafrecht und Kriminologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Bis vor wenigen Jahren war die Haftung des Arztes als auch des Krankenhausträgers kein Thema von großer praktischer Relevanz im österreichischen Recht. In Zeiten der Enttabuisierung der "Götter in Weiß" rückt vor allem das zivilrechtliche Arzthaftungsrecht immer mehr in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Dies zeigt sich in der Praxis zum einen in zunehmenden Prozessen und zivilrechtlichen Judikaten, zum anderen in dem Umstand, dass es bereits seit 2001 die Möglichkeit für verschuldensunabhängige Zahlungen an Patienten gibt, die im Spital Schäden erlitten haben. Auch zeigt sich die wachsende Bedeutung dieses Rechtsbereiches in der Einführung eines eigenen Wahlfachkorbes an der rechtswissenschaftlichen Fakultät Wien namens "Medizinrecht". Während sich mittlerweile eine Vielzahl von Autoren mit der schadenersatzrechtlichen Problematik des Arzthaftungsrechtes auseinandergesetzt haben, gibt es im Verhältnis hiezu relativ wenig umfassende Literatur zum strafrechtlichen Bereich. Dies zum Anlass genommen, soll die vorliegende Arbeit zunächst kurz einen Überblick über das Arztstrafrecht geben, vertiefend aber den Behandlungsfehler - sohin die Fahrlässigkeitsdelikte der Körperverletzung bzw. Tötung - behandeln und die damit verbundenen Kausalitätsprobleme näher untersuchen.
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