Die Geheime Staatspolizei ist längst zum Sinnbild der Strafverfolgung in der NS-Zeit geworden. Sie gilt – gemeinsam mit den Sondergerichten und dem Volksgerichtshof – als Inbegriff nationalsozialistischer Rechtsbeugung im Kontext von Terror und Willkür. Nur selten werden hingegen auch die ordentlichen Gerichte auf regionaler Ebene sowie die übrigen Polizeibehörden berücksichtigt. Die Studie beleuchtet an einem regionalen Beispiel, wie sich in der alltäglichen Arbeitspraxis die Zusammenarbeit von Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaft gestaltete. Dabei rückt sie zentrale Tätigkeitsfelder der Regionalbehörden in den Fokus, um die Entwicklung der nationalsozialistischen Strafverfolgungspraxis nachzuzeichnen und mit einem akteurszentrierten Ansatz die Bedeutung von Juristen für das NS-Regime herauszuarbeiten.