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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,7, Ludwig-Maximilians-Universität München (Geschwister-Scholl-Institut), Veranstaltung: Strategien der Einigung Europas, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Unterzeichnung des Euratom-Vertrages und des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), genannt „Römischen Verträge“, am 25. März 1957 in Rom gilt als die Geburtsstunde der späteren Europäischen Union. Während der Euratom-Vertrag an das der 1951 geschaffenen Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zu Grunde liegende Konzept…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,7, Ludwig-Maximilians-Universität München (Geschwister-Scholl-Institut), Veranstaltung: Strategien der Einigung Europas, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Unterzeichnung des Euratom-Vertrages und des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), genannt „Römischen Verträge“, am 25. März 1957 in Rom gilt als die Geburtsstunde der späteren Europäischen Union. Während der Euratom-Vertrag an das der 1951 geschaffenen Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zu Grunde liegende Konzept der „sektoralen Integration“ in einem spezifischen Wirtschaftsbereich anknüpfte, erwies sich der EWG-Vertrag mit dem Ziel der Herstellung eines gemeinsamen Marktes als der eigentlich richtungweisende Vertrag für die Fortentwicklung der europäischen Einigung. Der Dualismus zweier Integrationsvorstellungen, der sich an den „Römischen Verträgen“ ablesen lässt, prägte bereits den Entstehungsprozess des Vertragswerks. Der „Methode Monnet“, also einer Addition von Teilintegrationen in verschiedenen wirtschaftlichen Bereichen, stand die Idee einer gesamtwirtschaftlichen „horizontalen Integration“ gegenüber. Die Initiative zu dem Prozess, der in den „Römischen Verträgen“ münden sollte, war von den Benelux-Staaten und den europäischen Institutionen der EGKS ausgegangen. Von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Integrationsvorschläge war allerdings die Haltung der beiden bedeutendsten Länder der Sechser-Gemeinschaft, Deutschland und Frankreich, die jeweils für eine der beiden konkurrierenden Integrationsvorstellungen standen. Während Deutschland das Konzept der „horizontalen Integration“ favorisierte, neigte Frankreich zur „Methode Monnet“.