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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2,7, Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (FH), Veranstaltung: MAS 8: Gestaltung der Strukturen in Sozialen Organisationen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Kirchen gelten neben dem Staat als (zweit)größte Arbeitgeber in Deutschland. Dazu zählen nicht nur die Kirchengemeinden und Landeskirchen, sondern auch die jeweiligen diakonischen bzw. karitativen und kirchennahen Einrichtungen. Im Zuge meines Studiums in Moritzburg begegnete ich auch dem Kirchenrecht, v.a. bekamen wir…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2,7, Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (FH), Veranstaltung: MAS 8: Gestaltung der Strukturen in Sozialen Organisationen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Kirchen gelten neben dem Staat als (zweit)größte Arbeitgeber in Deutschland. Dazu zählen nicht nur die Kirchengemeinden und Landeskirchen, sondern auch die jeweiligen diakonischen bzw. karitativen und kirchennahen Einrichtungen. Im Zuge meines Studiums in Moritzburg begegnete ich auch dem Kirchenrecht, v.a. bekamen wir Einblicke in das kirchliche Arbeitsrecht. Dabei erschien mir neben dem Fakt, dass den Kirchen das Recht zugesprochen wird eine eigene (Arbeits-)Gesetzgebung zu haben, auch der Aspekt als bemerkenswert, dass es anscheinend Uneinigkeit über dessen Auslegung gibt. So war beispielsweise ein kirchlicher Mitarbeiter und Mitglied von ver.di im Seminar, welcher sagte, dass es auch in kirchlichen Einrichtungen das Recht auf Streik gibt, wohingegen ein Vertreter des Landeskirchenamtes dieses kurz danach strikt verneinte. Beide Positionen sind nicht subjektive (Einzel)Meinungen, sondern spiegeln die allgemeine Uneinigkeit in der Auslegung der Gesetze und Verordnungen wider. Zur Klärung dieser Uneinigkeit, möchte ich in dieser Hausarbeit die beiden Positionen miteinander "diskutieren" lassen und ihnen (Lehr-)Meinungen zuordnen, um so einen Überblick über die Argumentationsgänge und Begründungen geben, welche den beiden Positionen zugrunde liegen. Die Schlussgedanken am Ende der Arbeit haben keinesfalls den Anspruch eine abschließende Betrachtung dieses Diskurses darzustellen oder gar eine Bewertung welche Meinung richtiger ist als die andere, sondern zeigen lediglich meine Erkenntnisgewinne aus dieser Betrachtung.

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