Nicht erst seit der Verabschiedung der Verbandsklagerichtlinie durch den europäischen Gesetzgeber steht fest, dass die aktuellen Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland einer umfassenden Reformierung bedürfen, um zum einen mit den Anforderungen des Unionsrechts und zum anderen mit den Bedürfnissen eines globalen und zunehmend digitalen Marktes Schritt zu halten. Datenschutzverstöße, Füllmengenunterschreitungen, unzulässige AGB-Klauseln und ähnlich gelagerte Rechtsverstöße führen jährlich zu Schäden in Milliardenhöhe allein in Deutschland. Betroffen hiervon sind vorwiegend Verbraucher auf der letzten Marktstufe, jedoch führen derartige Streuschädigungen auch zu Wettbewerbsverzerrungen auf den vorgelagerten Stufen. Karl Ole Rinck betrachtet sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Instrumente zur Steuerung und unterbreitet auf Grundlage eines Vergleichs mit dem englischen und dem U.S.-amerikanischen Recht einen umfassenden Vorschlag zur Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie. Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Konstanz; Rechtsreferendariat am Landgericht Stuttgart.
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