Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Fachhochschule Südwestfalen; Abteilung Meschede, Sprache: Deutsch, Abstract: Jedes Unternehmen muss über die wirtschaftliche Entwicklung seiner Ge-schäftstätigkeit jährlich Rechenschaft ablegen. So müssen Kaufleute gemäß § 242 Abs. 2 HGB eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge zum Schluss des Geschäftsjahres aufstellen. Bei Kapitalgesellschaften hingegen muss der Jahresabschluss nach § 264 Abs. 1 HGB aus den Bestandteilen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang bestehen. Er muss eine Übersicht über sämtliche Vermögens-gegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge enthalten. So haben nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB die Vertreter von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, den Jahresabschluss um die Bestandteile Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Segmentberichterstattung zu erweitern. Der Jahresabschluss wird um einen Lagebericht nach § 289 HGB ergänzt. Zusammenfassend soll der Jahresabschluss unter Beachtung des Grund-satzes der ordnungsgemäßen Buchführung einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln. Hierbei spielt die Bilanzanalyse eine wichtige Rolle. Die hier vorliegende Seminararbeit soll verdeutlichen, welche Daten des Jahresabschlusses in einer sogenannten Strukturbilanz aufbereitet werden müssen. Der erste Teil der Seminararbeit befasst sich mit den Grundlagen der Bilanzanalyse. Im zweiten Teil wird auf den Aufbau der Strukturbilanz eingegangen. Die Frage wird geklärt, welche Aufbereitungsmaßnahmen im Rahmen der Bilanzanalyse zur Erstellung der Strukturbilanz notwendig sind. Im Anschluss soll auf die Problemfelder bei der Erstellung einer Strukturbilanz für den IFRS-Abschluss eingegangen werden. Im abschließenden Teil der vorliegenden Arbeit sollen diese ausgewählten Problemfelder kritisch betrachtet werden.