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Die evangelische Kirche zählt zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Aus dem Anwendungsbereich des staatlichen Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts ist sie allerdings de lege lata herausgenommen. Das von ihr selbst gesetzte und durch eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit kontrollierte Mitarbeitervertretungsrecht sieht allerdings nur einen "unvollkommenen Rechtsschutz" vor; denn die zwangsweise Durchsetzung kirchengerichtlicher Entscheidungen, also ein substantieller Rechtsschutz, wird durch das MVG.EKD selbst, aber auch durch das staatliche Gewaltmonopol ausgeschlossen. Der…mehr

Produktbeschreibung
Die evangelische Kirche zählt zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Aus dem Anwendungsbereich des staatlichen Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts ist sie allerdings de lege lata herausgenommen. Das von ihr selbst gesetzte und durch eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit kontrollierte Mitarbeitervertretungsrecht sieht allerdings nur einen "unvollkommenen Rechtsschutz" vor; denn die zwangsweise Durchsetzung kirchengerichtlicher Entscheidungen, also ein substantieller Rechtsschutz, wird durch das MVG.EKD selbst, aber auch durch das staatliche Gewaltmonopol ausgeschlossen. Der kirchenrechtlich gewährte Rechtsschutz wird daher – insbesondere von der Mitarbeiterschaft – als Rechtsschutz "zweiter Klasse" empfunden. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob ein substantieller Rechtsschutz trotz des kirchlichen/christlichen Selbstverständnisses und des staatlichen Gewaltmonopols nicht nur möglich, sondern aus rechtsstaatlichen und europarechtlichen Gründen sogar geboten ist. Ausführlich wird erörtert auf welche Weise im Mitarbeitervertretungsrecht der evangelischen Kirche unter Einbeziehung der staatlichen Gerichte ein umfassender Rechtsschutz gewährleistet werden kann, ohne dass dabei in das der Kirche von der Verfassung eingeräumte Selbstbestimmungsrecht eingegriffen wird.
Autorenporträt
Johannes Hempel, geboren 1948 in Paderborn, studierte nach Besuch des altsprachlichen Gymnasiums Leopoldimum in Detmold von 1967 bis 1975 evangelische Theologie und Rechtswissenschaften an der Kirchlichen Hochschule Bethel b. Bielefeld und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster/Westf. 1973 legte er die Erste Theologische Prüfung vor der Prüfungskommission der Evangelischen Kirche von Westfalen ab. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung im Jahr 1975 absolvierte er das Referendariat im OLG-Bezirk Hamm an den Landgerichten Münster/Westf. und Detmold. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung 1978 war er bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2013 als Richter am Arbeitsgericht an den Arbeitsgerichten Bielefeld und Detmold tätig. Er ist verheiratet und Vater von vier erwachsenen Kindern. Die Herausgeber: Prof. Dr. Jacob Joussen, geb. 1971 in Duisburg, wurde zum Sommersemester 2006/2007 zum Universitätsprofessor und Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena ernannt. Seit Sommersemester 2010 Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard), geb. 1971 in Köln, ist seit Wintersemester 2004/2005 Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn.