Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Universität Hohenheim (Institut für Rechtswissenschaft, insbesondere Fg. Öffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar / Colloquium Öffentliches Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: „Subventionen verzerren zwar die Preise, sie stören den Wettbewerb, sie schaffen begünstigte Fußkranke, Beschenkte und Opfer, sie korrumpieren die Verwaltung, sie blähen auf, sie machen aus gleich ungleich, sie sind oft unkontrollierbar, kurzsichtig, gelegentlich rein politisch, emotionell und völlig unwirksam. Aber der heutige Staat kann sie nicht entbehren“. Treffender als Vialon vor knapp 50 Jahren kann man die Subventionierung und deren Auswirkungen auch heutzutage kaum beschreiben. Denn Subventionen spielen weiterhin eine bedeutende wirtschaftspolitische Rolle und erleben im Zuge der gegenwärtigen Wirtschaftskrise wieder einmal eine Renaissance. Mit großen Maßnahmebündeln, den Konjunkturpaketen I und II, und dem Sonderfonds zur Finanzmarktstabilisierung hat die Bundesregierung die seit 1998 bestehende Tendenz zum Subventionsabbau praktisch auf den Kopf gestellt. Subventionen spielten jedoch als staatliches Steuerungsmittel bereits vor der aktuellen Krise, allen Unkenrufen aus der Politik nach einem Subventionsabbau zum Trotz, eine bedeutende Rolle, auch wenn die öffentliche Verschuldung und Kritik von Seiten der Wirtschaftswissenschaften (vgl. Kap. 3) bis 2008 bereits zu einem merklichen Subventionsabbau geführt haben. Dagegen haben sowohl die deutsche Wiedervereinigung als auch insbesondere die Mitgliedschaft Deutschlands in der Europäischen Gemeinschaft dazu beigetragen, das „Subventionswesen nicht verkümmern zu lassen“. Aus aktuellem Anlass untersucht diese Arbeit die ökonomischen Auswirkungen der Subventionierung (vgl. Kap. 3) und stellt diese anschließend am Beispiel der Abwrackprämie dar. Den zweiten Untersuchungsschwerpunkt bildet die ausführliche rechtliche Würdigung der Subventionierung (vgl. Kap. 4) – immer Bezug auf das Beispiel der Abwrackprämie nehmend.