Nicht lieferbar
Südkorea – eine defekte Demokratie? (eBook, ePUB) - Francke, Kevin
Schade – dieser Artikel ist leider ausverkauft. Sobald wir wissen, ob und wann der Artikel wieder verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.
  • Format: ePub

Essay aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Südasien, Note: 1,7, Universität Potsdam (Institut für Vergleichende Politikforschung), Veranstaltung: Defekte Demokratien, Sprache: Deutsch, Abstract: Um ein autokratisches System zur Demokratie zu führen, können verschiedene Wege beschritten werden. Eine Möglichkeit besteht darin, durch Institutionalisierung, in diesem Fall durch Schaffung von rechtsstaatlichen Einrichtungen, demokratische Strukturen auszubilden. Um dies beispielhaft darzustellen, wählen Gunter Schubert und Mark Thompson das anschauliche…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Südasien, Note: 1,7, Universität Potsdam (Institut für Vergleichende Politikforschung), Veranstaltung: Defekte Demokratien, Sprache: Deutsch, Abstract: Um ein autokratisches System zur Demokratie zu führen, können verschiedene Wege beschritten werden. Eine Möglichkeit besteht darin, durch Institutionalisierung, in diesem Fall durch Schaffung von rechtsstaatlichen Einrichtungen, demokratische Strukturen auszubilden. Um dies beispielhaft darzustellen, wählen Gunter Schubert und Mark Thompson das anschauliche Beispiel Südkorea, das sich seit 1948 mehreren Verfassungsänderungen unterworfen hat und sich seit 1987 auf dem Weg der Re-Demokratisierung befindet. Das Regierungssystem von Südkorea – der Republik Korea – erinnert sehr stark an das französische System. An der Spitze steht der Präsident, direkt vom Volk auf fünf Jahre ohne Wiederwahlmöglichkeit gewählt und von der Verfassung mit einer Reihe von fast autoritär anmutenden Kompetenzen ausgestattet. So hat er u.a. Vetomacht bei allen zu verabschiedenden Gesetzen, Legislativfunktion durch die Möglichkeit, Verordnungen zu erlassen, und er ernennt und entlässt die Regierung, wobei das Parlament – vom Volk auf vier Jahre gewählt – der Neuernennung zwar zustimmen muss, aber bei der Entlassung kein Mitspracherecht hat. Zudem ernennt er drei von neun Richtern des höchsten Gerichts des Landes, des Verfassungsgerichts; drei weitere werden von der Nationalversammlung mit Zustimmung des Präsidenten und drei vom Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofes ernannt.