Bachelorarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,8, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Sozialwissenschaftliches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Europa wächst zusammen. Mit der für Mai 2004 geplanten Erweiterung der Europäischen Union wird die blaue Europaflagge für 25 Staaten und für insgesamt rund 450 Millionen Menschen stehen. Immer öfter werden Entscheidungen nicht mehr auf nationalstaatlicher, sondern auf europäischer Ebene getroffen. Jeder Bürger eines EU-Staates ist seit In-Kraft-Tretens des Vertrags von Maastricht ob er will oder nicht auch gleichzeitig Bürger der Europäischen Union. Zweifellos übernehmen die Organe der Europäischen Union schon jetzt zahlreiche Aufgaben, die ursprünglich Gegenstand nationalstaatlicher Souveränität waren. Anders als die meisten anderen internationalen Organisationen kann sie Recht setzen, dass für die Bürger ihrer Mitgliedsstaaten unmittelbar bindend ist. Sie verfügt über Organe zur Gesetzgebung und zur Verwaltung und kann Entscheidungen zum Teil sogar gegen den ausdrücklichen Willen einzelner Mitgliedsstaaten durchsetzen. Ihre institutionelle Struktur wird vielfach sogar mit der eines Staates verglichen. Ministerrat und Europäisches Parlament bilden demnach gemeinsam die Legislative, die Europäische Kommission die Exekutive. Die Judikative wird vom Europäischen Gerichtshof verkörpert. Kann aber deshalb tatsächlich schon jetzt von einem europäischen Staat gesprochen werden? Wie berechtigt ist es, der Europäischen Union schon jetzt „Staatscharakter“ zu unterstellen? Droht auf lange Sicht möglicherweise sogar ein europäischer „Superstaat“? Diesen Fragen soll in dieser Arbeit nachgegangen werden. Um sie zu beantworten, sollen zunächst einige staatstheoretischen Grundüberlegungen angestellt werden. Was ist überhaupt ein Staat? Wie ist er entstanden und welche Aufgaben hat er zu erfüllen, wo gerät er an seine Grenzen? Das dritte Kapitel ist der Europäischen Union selbst gewidmet. Sie wird vielfach als ein Konstrukt „sui generis“, als Organisation eigener Art, beschrieben. Aber was heißt das eigentlich? Neben einem kurzen Abriss zur Entwicklung der Europäischen Union soll an dieser Stelle außerdem auf das sogenannte „Maastricht-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts eingegangen werden. Im vierten Kapitel schließlich sollen die zuvor erarbeiteten staatstheoretischen Grundlagen auf die Europäische Union bezogen werden. Abgeschlossen wird diese Analyse dann mit einem kurzen Exkurs zum Thema „Die Vereinigten Staaten von Europa“ und einer Zusammenfassung der dargelegten Überlegungen.