Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, SRH Hochschule Riedlingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit thematisiert den Sozialdatenschutz. Das Sozialgeheimnis ist im allgemeinen Teil des SGB I unter § 35 zu finden und bezieht sich auf den Umgang mit entsprechenden Daten. Demnach hat jeder Klient einen Anspruch darauf, dass die über ihn erhobenen Informationen nicht unbefugt von den Leistungsträgern weitergegeben oder verarbeitet werden. Leistungsträger und Leistungserbringer haben sicherzustellen, dass Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind. Dies gilt auch innerhalb der besagten Institutionen.
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