Die Arbeit vergleicht das deutsche und das italienische Insolvenzanfechtungsrecht und stellt die Ergebnisse in den Kontext des europäischen Insolvenzrechts nach der EuInsVO. Dabei werden die praktischen Schlussfolgerungen für die Vertragsgestaltung im internationalen Handelsverkehr gezogen. Der Autor gibt zunächst einen ausführlichen historischen Abriss des Anfechtungsrechts vom römischen Recht bis zur InsO. Anschließend stellt er aufgrund der so gewonnenen Erkenntnisse die heutige Systematik des deutschen Anfechtungsrechts in Frage. Insbesondere geht er dabei auf das Verhältnis zwischen Gläubiger- und Insolvenzanfechtung, den Begriff der Gläubigerbenachteiligung und die Anfechtung geschuldeter Leistungen ein. Der Autor plädiert dafür, die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO entsprechend der überzeugenden Systematik des italienischen Rechts nicht als Teil der Insolvenzanfechtung zu begreifen und die Insolvenzanfechtung streng von der Gläubigeranfechtung abzugrenzen. Die Arbeit gibt einen Kurzüberblick über das italienische Insolvenzrecht und basiert bereits auf dem neuen Insolvenzgesetzbuch Italiens. Auch die Auswirkungen der neuen Restrukturierungsrichtlinie auf das Insolvenzanfechtungsrecht beider Rechtsordnungen werden untersucht. Im Anhang sind die italienischen Anfechtungsvorschriften mit deutscher Übersetzung abgedruckt.
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