Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Ethik, Note: 1,0, Leuphana Universität Lüneburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Pädagogisches Handeln steht immer in Zusammenhang mit ethischen Fragen. Soll ich etwas tun oder lassen? Welche Gründe sprechen für das Handeln bzw. für das Nicht-Handeln? Das pädagogische Handeln wird bestimmt durch den eigenen Werte und Normenhorizont; nicht selten unreflektiert, aber meistens legitimiert durch eine Art pädagogischen Ethos. Jeder Pädagoge hat seine eigene Haltung von Richtig und Falsch. Er rechtfertigt durch sein Menschenbild das Handeln und beeinflusst damit den Entwicklungsprozess seines Klienten. Man könnte sagen Pädagogisches Handeln ist immer auch ethisches Handeln (vgl. Dederich, 2001, S.15). Die Frage nach der prinzipiellen Legitimation von Erziehung unter dem Aspekt subjektiver Normengeleitetheit ist im Spannungsfeld von Abhängigkeit und Autonomie, Fremdbestimmung und Selbstbestimmung gerade in der Behindertenpädagogik entfacht. Auf welcher ethisch argumentativen Grundlage werden Entscheidungen begründet? In einer auf Pluralismus und Heterogenität ausgelegten Gesellschaft ist die Frage nach einem ethischen Fundament in der Behindertenpädagogik von großer Bedeutung. Viele Reformen Behindertenhilfe betreffender Gesetze (Grundgesetz, Betreuungsrecht, Wohn- und Teilhabegesetz, Antidiskriminierungsgesetz, UN Behindertenrechtskonvention um die wichtigsten zu nennen) haben die rechtliche Grundlage für diese Pluralität geschaffen. Noch vor weniger als 20 Jahren zum Beispiel galt sexueller Kontakt zwischen Menschen mit Behinderung als moralisch verwerflich. Heute haben sich diese moralischen Grundlagen verändert. Es gibt viele Ansätze gelebter Sexualität zwischen Menschen mit geistiger Behinderung, auf Fachtagen werden moderne Konzepte partnerschaftlichen Wohnens vorgestellt und in Einrichtungen sind Paarwohnungen und "richtige" Hochzeiten keine Seltenheit mehr. Zu einer überdauernden Partnerschaft gehört auch das Thema Kinder. Ich kenne kein Paar aus meiner beruflichen Praxis, das nach einiger Zeit nicht auch einen Kinderwunsch äußert. Orientiert an diesen Einzelfällen, mit Blick auf den konkreten Menschen, habe ich eine Elternschaft stets kritisch beurteilt. In dieser Portfolioarbeit geht es um das Dilemma zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung einer eigenen Familienplanung für Menschen mit geistiger Behinderung (am Beispiel von Janine) und dem Unbehagen eines Teams mit dem Impuls dagegen pädagogisch intervenieren zu müssen. Erkenne ich den Wunsch des anderen an, oder gibt es gute Gründe der Ausgrenzung?
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