»Kriminalität« und »Recht« in nationalsozialistischen Ghettos - ein Thema, das auf den ersten Blick vielleicht verblüfft, sah man doch das Leben der von den Deutschen verfolgten und schließlich mehrheitlich ermordeten Juden Europas eher in einem rechtsfreien Raum der absoluten Willkür angesiedelt, der alle Rechtsvorstellungen ad absurdum führte. Und doch entwickelte sich in den Ghettos eine eigene Rechtssphäre. Die Deutschen erzwangen oft unmittelbar nach der Besetzung die Einrichtung von sogenannten Judenräten. Ihnen wurde in den Ghettos die Aufgabe zugewiesen, die antijüdischen Maßnahmen zu verkünden und zu vollziehen, die Umsetzung der von den Deutschen aufgestellten Forderungen nach Wertgegenständen und Arbeitskräften zu organisieren und letztlich den Massenmord reibungsloser zu ermöglichen. Die Judenräte entwickelten neue Definitionen von Kriminalität und Recht, die sie mit Hilfe der jüdischen Polizei, von Gerichten und Gefängnissen im Ghetto durchzusetzen versuchten. Stets ging es dabei um Handlungen, die als Gefahr für die Ghettogemeinschaft eingeordnet wurden. Neben Schmuggel gab es Delikte wie »illegale Süßwarenproduktion«, das Fälschen von Lebensmittelkarten, sexuellen Missbrauch und ghettointerne Morde. Svenja Bethke zeichnet ein vielschichtiges Bild der Ghettogemeinschaft, bei der es sich - entgegen häufigen Überlieferungen - nicht einfach um eine solidarische Opfergemeinschaft gehandelt hat, die als Kollektiv ums Überleben kämpft. Am Beispiel der Ghettos Warschau, Litzmannstadt und Wilna beschreibt Svenja Bethke, auf welche Weise die jüdischen Instanzen bemüht waren, das Recht als Instrument des Schutzes der Gemeinschaft und der Aufrechterhaltung einer internen Moral einzusetzen. Sie schildert die tragische Chancenlosigkeit und den letztlich aussichtslosen Versuch einer Anpassung an erzwungene Lebensverhältnisse.
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