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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,7, , Veranstaltung: Europa - & Internationales Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach erfolgreichem Abschluss der Uruguay-Runde des GATT nahm die neue Welthandelsorganisation (WTO) zum 1. Januar 1995 ihre Arbeit auf. Unter dem Dach der WTO - eine internationale Organisation mit eigner Rechtsprechung - wurden sämtliche Abkommen der Uruguay-Runde sowie der bis zu diesen Zeitpunkt nur provisorisch angewendete GATT-Vertrag zusammengefasst. Dieser Abschluss wurde auch als „Meilenstein in der Handelspoltik“ bezeichnet.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,7, , Veranstaltung: Europa - & Internationales Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach erfolgreichem Abschluss der Uruguay-Runde des GATT nahm die neue Welthandelsorganisation (WTO) zum 1. Januar 1995 ihre Arbeit auf. Unter dem Dach der WTO - eine internationale Organisation mit eigner Rechtsprechung - wurden sämtliche Abkommen der Uruguay-Runde sowie der bis zu diesen Zeitpunkt nur provisorisch angewendete GATT-Vertrag zusammengefasst. Dieser Abschluss wurde auch als „Meilenstein in der Handelspoltik“ bezeichnet. Das Ziel des Vertragswerkes des GATT ist die Liberalisierung des internationalen Handelsverkehrs. Die Aufgaben bestehen darin, Handelshemmnisse zu beschränken und protektionistische Eingriffe in den Wettbewerb entgegen zuwirken, um somit die Erhöhung des Lebensstandards, Vollbeschäftigung, Steigerung bzw. Erhaltung des Realeinkommensniveaus, die optimale Erschließung der Weltressourcen sowie die Steigerung der Produktion und des Austauschs von Gütern zu erreichen. Die Begründung des Strebens nach internationalem Freihandel liegt in der Effizienzgewinnung aller am Tauschprozess beteiligten Parteien. Dieses globale Bestreben tritt oft mit den nationalen Interessen in Konflikt. Um die eigene Wohlfahrt überproportional zu steigern bzw. zu erhalten, werden staatliche Maßnahmen tarifäre und nichttarifärer Art implementiert, sodass die nationalen Interessen durchgesetzt werden können. Jedoch wächst in Zeiten einer schwachen Konjunktur, hoher Arbeitslosigkeit und der stetig wachsenden Globalisierung der Wunsch in vielen Staaten, die eigene Volkswirtschaft durch Einsatz protektionistischer Maßnahmen zu schützen. Beim Einsatz protektionistischer Maßnahmen durch Staaten wird in der Regel von so genannten „nicht-tarifären Handelshemmnissen“ gesprochen. Allerdings ist es aus wirtschaftlicher und rechts-wissenschaftlicher Sicht schwierig zu bestimmen was nicht-tarifäre Handelshemmnisse sind und diese als solche zu erfassen.7