Die tarifvertragliche Regelungspraxis nimmt Zugriff auch auf grundlegende unternehmerische Entscheidungen. Auf diese Weise wird kollektivvertraglich weit mehr geregelt als Gegenstand des Arbeitsvertrages ist. Ob bestimmte Entscheidungsbereiche des Unternehmers frei bleiben müssen, war deshalb seit jeher eine der grundlegenden Fragen des Tarifrechts. Gisela Hütter-Brungs kombiniert diese Frage mit einer weiteren zentralen Frage des kollektivarbeitsrechtlichen Grundlagendiskurses der vergangenen Jahre: der nach der legitimatorischen Grundlage tarifvertraglicher Regelungen. Ausgehend von der Rückführung der Tarifautonomie auf ihre privatautonomen Wurzeln entwickelt sie ein stimmiges Konzept, wie Konflikte zwischen tarifautonomer Rechtsetzung und der unternehmerischen Freiheit aufzulösen sind. Die Erkenntnis, dass eine privatautonome Legitimation an ihre Grenzen stoßen kann, soweit tarifvertragliche Regelungen auch Außenseiter-Arbeitnehmer erfassen, ist hierbei ebenso zentral wie die Bedeutung privatautonomer Legitimation für eine grundrechtliche Kontrolle des Tarifvertrages. Geboren 1986; Studium der 'Deutsch-Französischen Studien/Études franco-allemandes' an der Universität Bonn und der Paris-Sorbonne (Paris IV); Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn; 2013 Erste juristische Staatsprüfung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn; Rechtsreferendariat am Landgericht in Bonn; 2018 Zweite juristische Staatsprüfung; seit 2019 Richterin im OLG-Bezirk Köln.
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