Im Oktober 2005 hat sich eine große deutsche Tageszeitung in einem Beitrag zum Beschluss des BAG zur Tarifzuständigkeit bei IBM zu der Prognose hinreißen lassen, dass sich Arbeitgeber zukünftig darauf einstellen sollten, Tarifverhandlungen mit mehreren Gewerkschaften führen zu müssen. Damit stellt sich die Frage, ob der Grundsatz der Tarifeinheit überhaupt Platz für abweichende Tarifverträge lässt. Sollte der Grundsatz der Tarifeinheit tatsächlich obsolet sein, könnten dann nicht ganze Wirtschaftszweige durch Streiks weniger Spezialisten lahm gelegt werden können? Doch zunächst sollte geklärt werden, ob die Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis überhaupt Geltung beansprucht und wie eine Tarifkonkurrenz gegebenenfalls aufgelöst werden kann. Von der Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis ist zudem die Tarifeinheit im Betrieb abzugrenzen. Auch hier ist zunächst zu klären, wie es zu einer Tarifpluralität kommen kann, sodann ob und gegebenenfalls wie diese aufzulösen ist.