Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Juni 2010 entschied der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts im Rahmen einer Divergenzanfrage des 4. Senats, nach 53 Jahren das 1957 vom Bundesarbeitsgericht geschaffene Prinzip der Tarifeinheit für ungültig zu erklären. Er meldete gar Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Prinzips an, nach welchem sich die Arbeitsgerichte jahrzehntelang richteten. Von der Lehre schon lange gefordert, folgten die Richter nun den Argumenten vieler Kritiker. Die Relevanz des Urteils für die Gesellschaft, welche die Konsequenzen schon seit mehreren Jahren im Rahmen von Streiks im Bahn- und Flugverkehr zu spüren bekommt, ist nicht zu unterschätzen. In der vorliegenden Arbeit sollen die Positionen, welche entweder die Tarifeinheit oder die ihr entgegenstehende Tarifpluralität befürworten, näher untersucht und bewertet werden. Dabei wird zunächst eine Einführung in die Thematik gegeben und die wichtigsten Begrifflichkeiten erklärt. Dabei wird auch der historische Kontext mit einbezogen. Im Zentrum der Arbeit werden verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Diese reichen von einer gesetzlichen Normierung über teilweise gesetzliche Regelungen bis hin zur kompletten Aufhebung der Tarifeinheit wie vom Bundesarbeitsgericht vorgeschlagen. Diese Ansätze werden detailliert erörtert und bewertet. Über der gesamten Arbeit soll folgende Fragestellung stehen: Wie kann die Zukunft der Tarifeinheit und Tarifpluralität bewertet werden, nachdem das Bundesarbeitsgericht die richterrechtlich geregelte Tarifeinheit aufgehoben hat?