Seine Rechtsprechung zum innerbetrieblichen Schadensausgleich hat das Bundesarbeitsgericht für tarifindisponibel erklärt. Diese Arbeit zeigt auf, dass sich die Praxis hiervon unbeeindruckt zeigt – zahlreiche Tarifverträge enthalten in unterschiedlichsten Spielarten zu Lasten der Arbeitnehmer haftungsverschärfende Regelungen. Die Arbeit leuchtet erstmals die Grenzen aus, wie weit und welche Haftungsregelungen in Tarifverträgen zulässig sind. Aus einer Betrachtung der den Voraussetzungen und Grenzen tarifdispositiven Rechts werden konkrete Regelungsgrenzen für unterschiedlichste Haftungskonstellationen hergeleitet. Diese Untersuchung bietet eine einmalige Orientierung zu Haftungsklauseln für Theoretiker und Praktiker der Tarifautonomie.