Die anhaltende Transformation des Sozialstaats ist mit einer Bedeutungszunahme tarifvertraglicher Regulierung von sozialer Sicherung verbunden. Der Band bietet erstmals einen umfassenden Überblick über den Stand und die Entwicklung tariflicher Sozialpolitik. Als Bestandsaufnahme enthält er umfangreiche und die zeitliche Entwicklung nachzeichnende Darstellungen für die Alterssicherungs-, Arbeitsmarkt-, Gesundheits- und Familienpolitik in verschiedenen Branchen. Die Untersuchung fragt zudem nach den grundsätzlichen Wahrnehmungen, Einschätzungen und Bewertungen der Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Verlagerung sozialpolitischer Verantwortung auf das System der industriellen Beziehungen.
Neben Branchen und sozialpolitischen Feldern vergleicht die Studie auch Institutionensysteme. Obwohl mit Deutschland und Österreich zwei institutionell sehr ähnliche Distributionsregimes gegenübergestellt werden, finden sich erhebliche Unterschiede zwischen den beiden Ländern sowohl in Hinblick auf den Vertariflichungsgrad als auch auf die Sichtweisen von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Im Ergebnis zeigt sich: Die Möglichkeiten der Tarifpolitik, eine den Interessen der Beschäftigten angemessene soziale Sicherung zu organisieren, hängen ab von den Rahmungen des Gesetzgebers: Auch bei zunehmend vertariflichter sozialer Sicherheit bleibt der Sozial staat in sozialpolitischer Verantwortung.
Neben Branchen und sozialpolitischen Feldern vergleicht die Studie auch Institutionensysteme. Obwohl mit Deutschland und Österreich zwei institutionell sehr ähnliche Distributionsregimes gegenübergestellt werden, finden sich erhebliche Unterschiede zwischen den beiden Ländern sowohl in Hinblick auf den Vertariflichungsgrad als auch auf die Sichtweisen von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Im Ergebnis zeigt sich: Die Möglichkeiten der Tarifpolitik, eine den Interessen der Beschäftigten angemessene soziale Sicherung zu organisieren, hängen ab von den Rahmungen des Gesetzgebers: Auch bei zunehmend vertariflichter sozialer Sicherheit bleibt der Sozial staat in sozialpolitischer Verantwortung.