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Die Fortwirkung tarifvertraglicher Regelungen nach einem Betriebsübergang zählt zu den hoch umstrittenen Problemen des deutschen Arbeitsrechts. Das Zusammenwirken unterschiedlicher Regelungsebenen des kollektiven Arbeitsrechts sowie die europarechtliche Determination des § 613a Abs. 1 BGB erschweren die Handhabung der hiermit zusammenhängenden Rechtsfragen sowohl in rechtsdogmatischer als auch in praktischer Hinsicht. Sebastian Denke unternimmt den Versuch einer konsequent rechtsdogmatischen Durchdringung der § 613a Abs. 1 Sätze 2-4 BGB und gleicht die Vorschrift mit den…mehr

Produktbeschreibung
Die Fortwirkung tarifvertraglicher Regelungen nach einem Betriebsübergang zählt zu den hoch umstrittenen Problemen des deutschen Arbeitsrechts. Das Zusammenwirken unterschiedlicher Regelungsebenen des kollektiven Arbeitsrechts sowie die europarechtliche Determination des § 613a Abs. 1 BGB erschweren die Handhabung der hiermit zusammenhängenden Rechtsfragen sowohl in rechtsdogmatischer als auch in praktischer Hinsicht. Sebastian Denke unternimmt den Versuch einer konsequent rechtsdogmatischen Durchdringung der § 613a Abs. 1 Sätze 2-4 BGB und gleicht die Vorschrift mit den Legitimationsprinzipien der Privatrechtsordnung ab. Sein daraus resultierendes Modell einer 'heteronom-normativen' Fortwirkung mit subsidiärem Charakter weicht in mancherlei Hinsicht von den herrschenden Erklärungsansätzen ab. Anhand spezieller Folgefragen überprüft er die gefundenen Ergebnisse auf ihre dogmatische und praktische Brauchbarkeit. Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier; 2014 Erstes Staatsexamen; 2014-20 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der Universität Trier; seit 2014 Lehrbeauftragter für Handels- und Gesellschaftsrecht an der Université de Lorraine (Metz); 2017-19 Referendariat im OLG-Bezirk Koblenz; 2019 Zweites Staatsexamen; 2020 Promotion; Akademischer Rat a.Z. am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der Universität Trier.

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Autorenporträt
Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier; 2014 Erstes Staatsexamen; 2014-20 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der Universität Trier; seit 2014 Lehrbeauftragter für Handels- und Gesellschaftsrecht an der Université de Lorraine (Metz); 2017-19 Referendariat im OLG-Bezirk Koblenz; 2019 Zweites Staatsexamen; 2020 Promotion; Akademischer Rat a.Z. am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der Universität Trier.