Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Informatik - Sonstiges, Note: 2,3, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Seminararbeit geht es um die Vorstellung der einzelnen Behinderungen und Techniken und Strategien, wie diese Menschen trotz Einschränkungen Computer bedienen können. Die technischen Möglichkeiten auch Behinderte an der Internetgemeinschaft teilhaben zu lassen sind in den letzten Jahren um ein Vielfaches gestiegen. Seien es Screenreader, Sprachausgabegeräte oder Tasthilfen, immer neuere, ausgereiftere Produkte erobern den Markt. Doch oft stoßen behinderte Menschen bei ihren Internetaktivitäten vor Barrieren. Veraltete Designkonzepte und unsaubere Programmierung lassen die Hilfsgeräte an ihre Grenze stoßen. Um einen ungehinderten Zugang für Behinderte zum Internet zu gewährleisten, wurde am 27. April 2002 das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“ verabschiedet. In diesem Zusammenhang entstand die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik“ (im folgenden BITV genannt). Darin wird klar geregelt, welchen Ansprüchen eine behindertengerechte Webseite gerecht werden muss. Ab dem 1. Januar 2005 ist diese Verordnung für alle Internetseiten der öffentlichen Hand verbindlich. Es gibt verschiedene Behinderungsarten, wie Körperbehinderung oder geistige Behinderung. In der Hausarbeit werden die Sehbehinderung, Hörschädigung und Lernbehinderung genauer beleuchtet.