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Projektarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 1,3, Hamburger Fern-Hochschule (Wirtschaftsingenieurwesen), Veranstaltung: Hauptpraktikum (HPR), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 2016 gingen insgesamt 67.898 Patente-, 14.024 Gebrauchsmuster-, 72.807 Marken- und 54.588 Designanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt ein. Dabei liegt der prozentuale Anteil von Privatanmeldern für das Jahr 2016 lediglich bei 5,7%. Es ist der Frage nachzugehen, aus welchen Gründen der Großteil der Anmeldungen von Unternehmen und Institutionen stammt. Dies kann vor allem durch das…mehr

Produktbeschreibung
Projektarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 1,3, Hamburger Fern-Hochschule (Wirtschaftsingenieurwesen), Veranstaltung: Hauptpraktikum (HPR), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 2016 gingen insgesamt 67.898 Patente-, 14.024 Gebrauchsmuster-, 72.807 Marken- und 54.588 Designanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt ein. Dabei liegt der prozentuale Anteil von Privatanmeldern für das Jahr 2016 lediglich bei 5,7%. Es ist der Frage nachzugehen, aus welchen Gründen der Großteil der Anmeldungen von Unternehmen und Institutionen stammt. Dies kann vor allem durch das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen bzw. durch das Arbeitnehmererfin-dungsgesetz (ArbnErfG) begründet werden. Zunächst ist es notwendig, dass theoretische Grundlagen geschaffen werden. Hierzu wird zuerst der Begriff „Erfindung“ vorgestellt. Im Anschluss daran werden die verschiedenen Schutzrechte in Deutschland erläutert. Im nächsten Schritt erfolgt die Darstellung der Charakteristika der Patente und Gebrauchsmuster und es wird eine Unterscheidung aufgrund der gesetzlichen Grundlagen vorgenommen. Mit diesem Wissen ist es anschließend möglich, sich ausführlich mit dem Arbeitnehmererfindungsgesetz befassen zu können. Als Produkt dieser Projektarbeit wird ein Leitfaden zur Vorgehensweise eines vermeintlichen Erfinders angestrebt, der sich im Dienstverhältnis befindet. Der Leitfaden beinhaltet eine schriftliche Ausarbeitung zum Thema „Technische Schutzrechte“ sowie einen Ablaufplan zur übersichtlicheren Darstellung des komplexen und bedeutenden Themengebietes. Denn schon wie der ehemalige Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes Erich Häußer sagte: "Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert". Ist der Arbeitnehmer über seine Rechte und Pflichten im Klaren, profitiert auch der Arbeitgeber davon. Denn nur wenn der ideenreiche Angestellte weißt, dass er beispielsweise eine Erfindung zu melden hat, wird er dies auch tun.