Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Informatik - Internet, neue Technologien, Note: 1,3, Technische Universität München (Lehrstuhl für Privatrecht und Patentrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Menschengedenken besteht der Wunsch, die Abgabe von Willenserklärungen verbindlich zu gestalten. Das Ziel ist es, nachträglich zu beweisen, dass eine Willenserklärung tatsächlich und endgültig abgegeben wurde. Das Wort Signatur stammt vom lateinischen Begriff Signum und bedeutet Zeichen. Die Signatur schließt den Vorgang der Willenserklärung ab und dient der späteren Beweisbarkeit. Heutzutage ist die Unterschrift die gängigste Form der Signatur, früher waren Siegel weit verbreitet. Anfangs wurden Siegel nur zum Verschließen von Briefen genutzt, im Mittelalter entwickelten sie sich aber bald zur wichtigsten rechtlichen Form der Beglaubigung von Urkunden. Ein Geschäft galt erst durch die Besiegelung als abgeschlossen. Noch heute werden amtliche Urkunden mit einer modernen Form des Siegels - dem Stempel - beglaubigt. Als zeitgenössische Siegel können auch die Klebe-Plaketten auf unseren Kfz-Kennzeichen bezeichnet werden.1 Um beim Übergang vom Siegel zur handschriftlichen Unterschrift in der Bevölkerung die notwendige Akzeptanz zu erreichen, musste für die neue Art der Signierung erst einmal Vertrauen geschafft werden. Damit das neue System Vertrauen gewinnen konnte, musste es eine hinreichende Sicherheit - sowohl als System, als auch in der Anwendung- bieten. Heute, viele hundert Jahre später, stehen wir bei der Etablierung der digitalen Signatur vor einem ähnlichen Problem.
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