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Magisterarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: befriedigend, Universität Osnabrück (Institut für Wirtschaftsstrafrecht ), Veranstaltung: Masterstudiengang "Wirtschaftsstrafrecht (LL.M.)", Sprache: Deutsch, Abstract: Das Steuerstrafrecht regelt die Sanktionen von Verstößen gegen die Steuergesetze und passt das Strafverfahren durch Sonderregelungen entsprechend an. Bei den Tatbeständen des Steuerstrafrechtes handelt es sich um Blanketttatbestände, also Tatbestände, die durch das materielle Steuerrecht…mehr

Produktbeschreibung
Magisterarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: befriedigend, Universität Osnabrück (Institut für Wirtschaftsstrafrecht ), Veranstaltung: Masterstudiengang "Wirtschaftsstrafrecht (LL.M.)", Sprache: Deutsch, Abstract: Das Steuerstrafrecht regelt die Sanktionen von Verstößen gegen die Steuergesetze und passt das Strafverfahren durch Sonderregelungen entsprechend an. Bei den Tatbeständen des Steuerstrafrechtes handelt es sich um Blanketttatbestände, also Tatbestände, die durch das materielle Steuerrecht ausgefüllt werden. Daher greifen Steuerrecht und Strafrecht hierbei ineinander über. Die besondere Bedeutung des Steuerstrafrechtes ergibt sich vor allem aus der Höhe des materiellen Schadens, der durch die Verletzung steuerrechtlicher Pflichten verursacht wird. Diese Schäden in siebenstelliger Höhe ergeben sich in den verschiedensten Bereichen des Steuerrechts, wobei überall ein deutlicher Zuwachs zu erkennen ist. Neben materiellen Schäden, entstehen durch die Steuerstraftaten jedoch auch immaterielle Schäden. Hierbei sind insbesondere die Wettbewerbsverzerrungen zu berücksichtigen. Zudem wird das Vertrauen in die Redlichkeit des Wirtschaftsverkehrs gestört. Steuerschäden entstehen zum einen aufgrund der schlechten Steuermoral der Bürger, die oftmals zur Begehung von Steuerstraftaten führt. Besondere Bedeutung erlangt die Verfolgung und Bekämpfung von Steuerstraftaten andererseits aber gerade durch die Verbindung zur organisierten Kriminalität. Ein Großteil der Steuerkriminalität wird durch organisierte Tätergruppierungen begangen. Hierbei werden die groß angelegten und oftmals länderübergreifenden Strukturen dieser Gruppierungen ausgenutzt, um Steuerdelikte zu begehen. Um gerade dieser organisierten Kriminalität Einhalt zu gebieten, hat der Gesetzgeber im Laufe der letzten Jahre gesetzgeberisch eingegriffen, wobei insbesondere der Tatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) zu berücksichtigen ist. Inwieweit diese Bemühungen erfolgreich waren, soll im Verlauf der Darstellung untersucht werden. Eine besondere Schwierigkeit bei der Bekämpfung von Steuerstraftaten ergibt sich gerade auch aus den Problemen der Ermittler, Erkenntnisse zu gewinnen. Es ist nach außen nicht ohne weiteres Erkennbar, welche steuerbaren Einnahmen vorliegen und ob diese korrekt versteuert wurden. Eine Erleichterung kann vorliegend durch die Überwachung der Telekommunikation erreicht werden. Ob, und gegebenenfalls in welchem Umfang, eine solche bei einem Verdacht der Begehung von Steuerstraftaten möglich ist, wird aufgezeigt.