Der wissenschaftliche Fortschritt hat einen wachsenden Einfluss auf verschiedene Rechtsgebiete. Eines davon ist das Patentrecht, in dem wissenschaftliche Erkenntnisse für die Entscheidung über die Erteilung exklusiver Rechte von großer Bedeutung sind. Im europäischen Patentsystem ist eine der umstrittensten Fragen in diesem Zusammenhang die Anwendung von Artikel 53(a) des Europäischen Patentübereinkommens, der vorsieht, dass ein Patent nicht für Erfindungen erteilt wird, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde. Artikel 53(a) ist insbesondere für biotechnologische Erfindungen relevant, deren Patentierbarkeit im Vergleich zu anderen technischen Gebieten häufiger nach dieser Norm bestritten wird. Da es in der Rechtsprechung des Europäischen Patentamts keinen Konsens über die Anwendung von Artikel 53(a) auf biotechnologische Erfindungen gibt, muss ein Ansatz gefunden werden, der Klarheit in diese Debatte bringt.