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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Wien (Institut für Kanonisches Recht), Veranstaltung: Seminar "Die kirchliche Verkündigung und ihr rechtlicher Rahmen", Sprache: Deutsch, Abstract: Staatliche theologische Fakultäten – für die einen eine Selbstverständlichkeit, ja die Verkörperung der „freien Kirche im freien Staat“5 schlechthin, für die anderen ein Widerspruch in sich, denn, so der gängige Vorwurf, am locus classicus wissenschaftlicher Freiheit, den Universitäten, können und dürfen konfessionelle Schranken auf keinen Fall toleriert…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Wien (Institut für Kanonisches Recht), Veranstaltung: Seminar "Die kirchliche Verkündigung und ihr rechtlicher Rahmen", Sprache: Deutsch, Abstract: Staatliche theologische Fakultäten – für die einen eine Selbstverständlichkeit, ja die Verkörperung der „freien Kirche im freien Staat“5 schlechthin, für die anderen ein Widerspruch in sich, denn, so der gängige Vorwurf, am locus classicus wissenschaftlicher Freiheit, den Universitäten, können und dürfen konfessionelle Schranken auf keinen Fall toleriert werden. Schon gar nicht, wenn sich diese, wie im Fall der katholischen Theologie, im Recht zur Verweigerung eines nihil obstat seitens der kirchlichen Hierarchie manifestieren. Dieser Vorwurf ist freilich nicht neu6 und wurde auch zu anderen Zeiten, mitunter viel stärker als heute, vom Außen wie vom Innen des Universitätsgebäudes an die Theologie herangetragen. Der markanteste Unterschied zu den diesbezüglichen Auseinandersetzungen früherer Tage liegt aber wohl in der Motivation: Waren es zu Zeiten des akademischen Kulturkampfes im 19. Jahrhundert vor allem wissenschaftstheoretische Argumente, mir denen man die Theologie von den hohen Schulen zu verbannen suchte, so geschieht dies heute einfach oft unter der Herrschaft des Sparstiftes, der gerade auch vor den Universitäten und ihren betriebswirtschaftlich gesehen reichlich überflüssigen „Orchideenfächern“ nicht halt macht.7 Der folgende Aufsatz will unter diesen Vorzeichen untersuchen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen derzeit die Existenz staatlicher theologischer Fakultäten ermöglichen und sicherstellen. Der Blick richtet sich dabei vorrangig auf die Lage an den österreichischen Universitäten und lässt das vergleichsweise unüberschaubare Szenario in Deutschland weitgehend außer Acht. Weiters soll hier, wie bereits gesagt, vor allem die Situation der katholisch-theologischen Fakultäten8 in den Blick genommen werden, auch wenn die evangelisch-theologische Fakultät an der Wiener Universität ein weitgehend gleiches Schicksal teilt.9 [...]