Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich VWL - Geldtheorie, Geldpolitik, Note: 1,7, Hochschule Ludwigshafen am Rhein, Veranstaltung: Volkswirtschaftslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Die sog. Tobin-Steuer ist ein Phänomen. Sie wurde vor etwa drei Jahrzehnten vorgestellt und fand damals eher geringe Beachtung. Mitte der 90. Jahre des 20. Jahrhunderts kehrte sie zurück und war plötzlich Teil von politischen Diskussionen auf nationaler und internationaler Ebene. Verschiedene Währungskrisen hatten dazu geführt, dass die reibungslose Funktionsweise der internationalen Kapitalmärkte in Frage gestellt wurde und die Idee Tobins plötzlich enormes Aufsehen erregte. So wurde die Tobin Steuer beispielsweise 1995 auf einem Symposium der Vereinten Nationen diskutiert. Insbesondere aufgrund der Einnahmen welche die Einführung dieser Steuer erbringen würde, sollten noch viele weitere solcher Debatten folgen (Sueddeutsche Zeitung Online Ausgabe, 2001). 1998 wurde in Frankreich die Nichtregierungsorganisation ATTAC gegründet. Diese Organisation trägt die Forderung nach der Einführung der Tobin Steuer gar als Teil ihres Namens. ATTAC steht für "Association pour une Taxation des Transaction financieres pour l'Aide aux Citoyens", zu Deutsch "Vereinigung zur Besteuerung von Finanztransaktionen im Interesse der BürgerInnen" (Attac, 2005). Auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Davos 2005 fand die letzte größere internationale Debatte über die Tobin Steuer statt. Gerhard Schröder, Jacques Chirac und viele andere Politiker sprachen sie für deren Einführung aus (Der Tagesspiegel Online, 2005). Doch ist die Tobin Steuer nun tatsächlich "ein Konzept mit Zukunft" (Attac, 2004) oder eher eine Idee der Vergangenheit? Diese Seminararbeit versucht zur Klärung dieser Frage beizutragen. Sie beinhaltet erstens eine Zusammenfassung der Diskussion aus wissenschaftlicher Sicht (Kapitel 1). Zweitens wird die Durchführung von Kapitalverkehrskontrollen, die der Tobin Steuer in vielen Gesichtspunkten ähnlich sind, näher betrachtet und der Versuch unternommen daraus weitere Aussagen über die mögliche Umsetzung der Tobin Steuer zu erhalten (Kapitel 2).
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.