Das Buch versammelt Beiträge zur Theoriebildung im vergleichenden öffentlichen Recht, um dessen Besonderheiten aufzuzeigen. Bei der Auswahl der vielen möglichen Beiträge war die Nationalität ein wichtiges Kriterium. Denn die Präsentation von Beiträgen aus Deutschland ist das zweite Ziel dieses Werkes. Die vergleichende Staatsrechtswissenschaft (wie auch das Völkerrecht oder das europäische öffentliche Recht) ist nach wie vor von nationalen Traditionen und Kontexten geprägt. Die Berücksichtigung dieser Traditionen und Kontexte, so umstritten sie auch sein mögen, trägt dazu bei, ein transnationales, aber verwurzeltes Feld der vergleichenden öffentlichen Rechtswissenschaft zu schaffen. Eine solche Verwurzelung ist wertvoll in einer Welt, die Vielfalt und Selbstbestimmung zelebriert.
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