Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1,8, Ruhr-Universität Bochum (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Kriminologie und Polizeiwissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit gibt zunächst einen Überblick über die Situation im baden-württembergischen Jugendstrafvollzug. Dabei wird auf die Drogenproblematik, sowie auf die Ausgestaltung der externen Drogentherapie und die Vermittlungspraxis eingegangen. Anschließend folgt ein Exkurs zur Drogentherapie innerhalb des baden-württembergischen Jugendstrafvollzugs. Dabei handelt es sich nicht um eine "staatliche Zwangstherapie", sondern um ein Hilfsangebot innerhalb des Jugendstrafvollzugs für Jugendstrafgefangene mit problematischen Konsumverhalten, die eine externe Therapie aus unterschiedlichen Gründen nicht antreten können oder wollen. Es folgt eine Zusammenfassung der Maßnahmen, die das Jugendstrafrecht zum Umgang mit drogenabhängigen Jugendstrafgefangenen bietet. Unter Punkt vier werden ausführlich Inhalte, Ziele und Voraussetzungen der Zurückstellung der Strafvollstreckung zugunsten einer Therapie gem. § 35 BtMG dargestellt. Die Ausführungen schließen mit einer kritischen Betrachtung der zuvor genannten Regelung. Kapitel fünf widmet sich dem aktuellen Forschungsstand zu den Bedingungen, die für die Art der Therapiebeendigung Relevanz aufweisen. An diese Ausführungen schließt unter Kapitel sechs die eigene Untersuchung an. Das im diesem Kapitel dargestellte und beschriebene methodische Vorgehen bei der Umsetzung des Forschungsprojektes wurde unter Berücksichtigung und Einbeziehung bereits bestehender Untersuchungen entwickelt. Die Auswertungsmethode wird unter Kapitel sieben dargestellt und die daran anschließende Präsentation der Forschungsergebnisse in Kapitel acht nimmt gleichzeitig Bezug auf den bisherigen Forschungsstand und zeigt Übereinstimmungen, aber auch neue Erkenntnisse zum Thema auf. Die Arbeit schließt in einem Resümee mit dem neunten und letzten Kapitel mit einer Diskussion der Forschungsergebnisse und den daraus resultierenden Konsequenzen für die Praxis ab.
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