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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Ethik, Note: 1,3, Katholische Hochschule Freiburg, ehem. Katholische Fachhochschule Freiburg im Breisgau (Katholische Fachhochschule Freiburg), Veranstaltung: Ethische Kommissionen und Komitees im Gesundheitswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit mehreren Jahren arbeite ich auf einer radioonkologischen Station mit Patienten im Krebs-Endstadium. Immer wieder kommen meine Kollegen und ich in Situationen, in denen wir mit dem Thema „Sterbehilfe“ konfrontiert werden. Gerade wenn sich ein Patient im präfinalen Zustand befin-det, werden wir hin und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Ethik, Note: 1,3, Katholische Hochschule Freiburg, ehem. Katholische Fachhochschule Freiburg im Breisgau (Katholische Fachhochschule Freiburg), Veranstaltung: Ethische Kommissionen und Komitees im Gesundheitswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit mehreren Jahren arbeite ich auf einer radioonkologischen Station mit Patienten im Krebs-Endstadium. Immer wieder kommen meine Kollegen und ich in Situationen, in denen wir mit dem Thema „Sterbehilfe“ konfrontiert werden. Gerade wenn sich ein Patient im präfinalen Zustand befin-det, werden wir hin und wieder gebeten, eine erlösende Spritze zu setzen. Und so manches Mal wünschte ich, es wäre mir erlaubt, dies zu tun, gerade wenn der Patient unter enormen Schmerzen leidet, qualvoll um Luft ringt, oder auch verblutet. Die Gesichter des Sterbens sind in diesem Arbeits-feld manchmal sehr grausam und nur schwer zu ertragen. Dennoch müssen wir oft machtlos daneben stehen, da wir eben diese Erlösung nicht geben dürfen... ...Die letzten 24 Stunden im Leben von Herrn K. waren besonders schwer. Obwohl er immer höhere Morphin-Dosen bekam, waren seine Schmerzen kaum in den Griff zu bekommen. Mehrmals baten mich Herr K. und seine Ehefrau, ihm doch etwas zu geben, was sein Leiden beenden würde. Aber dem diensthabenden Arzt und mir waren in diesem Punkt die Hände gebunden. Alles was wir tun konnten war, die intravenöse Morphindosis solange schrittweise zu steigern, bis Herr K. einigermaßen schmerzfrei wurde. Schließlich verstarb Herr K. im Kreis seiner Angehörigen. Fälle wie Herr K. treten in unserer Arbeit immer wieder auf. Und oft wünschten wir, dass die Gesetze in Fällen, in denen der Tod eines Patienten unweigerlich bevorsteht, anders geregelt seien und wenigstens die Ärzte die Möglichkeit hätten, ein langsames und schmerzvolles Sterben zu beenden. Diskussionen über die Zulässigkeit von Sterbehilfe kommen immer wieder auf. Nicht zuletzt die Legalisierung der Sterbehilfe in den Niederlanden vor hat dazu geführt, dass auch in Deutschland die Debatten aktuell bleiben... Als ich dieses Thema recherchierte fand ich eine Stellungnahme des Nationalen Ethikrates zur Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende von 2006, der meiner Meinung nach das Thema aufschlussreich und aktuell behandelt und mit einigen Verwirrungen aufräumt. Ebenso finde ich, dass die Grenzen zwischen den einzelnen Arten der Sterbehilfe in der Stellungnahme des Nationalen Ethikrates durch die neue Terminologie besser abgesteckt sind. Aus diesen Gründen habe ich mich dazu entschlossen, diese Stellungnahme als Grundlage meiner Arbeit zu nutzen.