Wer in der Rechtswissenschaft erfolgreich sein will, muss regelmäßig das Gesetz anwenden und einen Sachverhalt in einer logisch strukturierten Lösung subsumieren. Gerade diese Struktur in einem Gutachten oder einem Urteil stellt den Kernbereich der juristischen Fertigkeit dar, denn ohne sie sind die gedanklichen Schritte des Verfassers nicht nachvollziehbar. Es geht um die richtige Anwendung der in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen und ihrer Voraussetzungen. Dazu benötigt man ein gewisses Handwerkszeug. Dieses eBook liefert die entsprechenden "Tools", um sich im Dschungel der zahlreichen Normen zurechtzufinden.
Nachdem das Gesetz kaum brauchbare Aufbauschemata liefert, muss man sich diese in einer aufbereiteten Sammlung einprägen, um für die Klausur gewappnet zu sein. In vielen Fällen lassen sich die Anspruchsvoraussetzungen auch nicht vollständig aus der jeweiligen Norm ablesen und müssen um ungeschriebene Tatbestandsmerkmale ergänzt werden. Nach einer kurzen Einführung werden in den folgenden Ausführungen deshalb die mit Abstand wichtigsten Aufbauschemata zum BGB dargestellt. Dabei wird insbesondere der enormen Bedeutung der Stellvertretung, Anfechtung und Geschäftsfähigkeit großes Augenmerk gewidmet, denn diese Bereiche sind in der juristischen Ausbildung absolut wichtig und umfassen mehrere Normen, die zusammen anzuwenden sind. Die Schemata und Aufbautipps sind insofern in diesem Bereich sehr detailliert. Aber auch die restlichen Aufbauvorlagen umfassen die im Gutachten anzusprechenden Prüfungspunkte und geben damit eine Richtschnur an die Hand, um eine größere Sicherheit bei der Bearbeitung von Fällen zu erlangen.
Freilich hört man von Dozentinnen und Dozenten immer wieder, dass Aufbauschemata mit Vorsicht zu genießen seien und man sich nicht sklavisch an sie halten solle. Daran ist richtig, dass man seine Lösung an den jeweiligen Fall anpassen muss, der gelegentlich einen anderen Aufbau als in den traditionellen Schemata verlangt. Dennoch muss man sich zwingend mit den grundsätzlich geltenden Aufbauvoraussetzungen vertraut machen und erst in weit fortgeschrittenem Stadium der Ausbildung kann man gegebenenfalls davon abweichen. Eine solche Routine fehlt in den ersten Semestern an der Universität aber und ist regelmäßig auch noch nicht gefordert. Jeder muss sich deshalb unbedingt mit den jeweiligen Voraussetzungen der einzelnen Ansprüche auseinandersetzen, was am Anfang sicherlich ein gewisses Auswendiglernen nötig macht. Mit der Zeit werden diese Schemata aber dann ohne Probleme im Langzeitgedächtnis verankert.
Des Weiteren finden sich in diesem Buch viele Anspruchsgrundlagen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, die sich jeder Jurist und jede Juristin unbedingt anschauen sollte. Nicht selten sind juristisch auszubildende Personen sehr überrascht, wenn sie die eine oder andere Anspruchsgrundlage entdecken, die sie vorher nicht kannten. Ein Übersehen in der Klausur wäre natürlich äußerst bedauerlich. Als Beispiel könnte man etwa die Vorschrift des § 830 I 2 BGB im Deliktsrecht heranziehen, die bei Erfüllung der Voraussetzungen oft die einzige Anspruchsgrundlage darstellt, die durchgreift. Wer sie übersieht, kann die Prüfung wohl kaum bestehen...
Nachdem das Gesetz kaum brauchbare Aufbauschemata liefert, muss man sich diese in einer aufbereiteten Sammlung einprägen, um für die Klausur gewappnet zu sein. In vielen Fällen lassen sich die Anspruchsvoraussetzungen auch nicht vollständig aus der jeweiligen Norm ablesen und müssen um ungeschriebene Tatbestandsmerkmale ergänzt werden. Nach einer kurzen Einführung werden in den folgenden Ausführungen deshalb die mit Abstand wichtigsten Aufbauschemata zum BGB dargestellt. Dabei wird insbesondere der enormen Bedeutung der Stellvertretung, Anfechtung und Geschäftsfähigkeit großes Augenmerk gewidmet, denn diese Bereiche sind in der juristischen Ausbildung absolut wichtig und umfassen mehrere Normen, die zusammen anzuwenden sind. Die Schemata und Aufbautipps sind insofern in diesem Bereich sehr detailliert. Aber auch die restlichen Aufbauvorlagen umfassen die im Gutachten anzusprechenden Prüfungspunkte und geben damit eine Richtschnur an die Hand, um eine größere Sicherheit bei der Bearbeitung von Fällen zu erlangen.
Freilich hört man von Dozentinnen und Dozenten immer wieder, dass Aufbauschemata mit Vorsicht zu genießen seien und man sich nicht sklavisch an sie halten solle. Daran ist richtig, dass man seine Lösung an den jeweiligen Fall anpassen muss, der gelegentlich einen anderen Aufbau als in den traditionellen Schemata verlangt. Dennoch muss man sich zwingend mit den grundsätzlich geltenden Aufbauvoraussetzungen vertraut machen und erst in weit fortgeschrittenem Stadium der Ausbildung kann man gegebenenfalls davon abweichen. Eine solche Routine fehlt in den ersten Semestern an der Universität aber und ist regelmäßig auch noch nicht gefordert. Jeder muss sich deshalb unbedingt mit den jeweiligen Voraussetzungen der einzelnen Ansprüche auseinandersetzen, was am Anfang sicherlich ein gewisses Auswendiglernen nötig macht. Mit der Zeit werden diese Schemata aber dann ohne Probleme im Langzeitgedächtnis verankert.
Des Weiteren finden sich in diesem Buch viele Anspruchsgrundlagen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, die sich jeder Jurist und jede Juristin unbedingt anschauen sollte. Nicht selten sind juristisch auszubildende Personen sehr überrascht, wenn sie die eine oder andere Anspruchsgrundlage entdecken, die sie vorher nicht kannten. Ein Übersehen in der Klausur wäre natürlich äußerst bedauerlich. Als Beispiel könnte man etwa die Vorschrift des § 830 I 2 BGB im Deliktsrecht heranziehen, die bei Erfüllung der Voraussetzungen oft die einzige Anspruchsgrundlage darstellt, die durchgreift. Wer sie übersieht, kann die Prüfung wohl kaum bestehen...
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