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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Anglistik - Kultur und Landeskunde, Note: 2,0, Technische Universität Chemnitz, Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits im 19. Jahrhundert kristallisierte sich in Großbritannien ein grundlegender Unterschied in der Behandlung von Arbeitervereinigungen seitens der Regierung heraus, betrachtete man jene im Direktvergleich mit anderen Ländern Europas. Von Anfang an war das Verhältnis Staat-Gewerkschaften charakterisiert von einer sehr toleranten und entgegenkommenden Haltung der Regierung gegenüber industrieller Vereinigung. Daher wird in der…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Anglistik - Kultur und Landeskunde, Note: 2,0, Technische Universität Chemnitz, Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits im 19. Jahrhundert kristallisierte sich in Großbritannien ein grundlegender Unterschied in der Behandlung von Arbeitervereinigungen seitens der Regierung heraus, betrachtete man jene im Direktvergleich mit anderen Ländern Europas. Von Anfang an war das Verhältnis Staat-Gewerkschaften charakterisiert von einer sehr toleranten und entgegenkommenden Haltung der Regierung gegenüber industrieller Vereinigung. Daher wird in der Forschungsliteratur über die britischen Gewerkschaften auch weitestgehend die Ansicht vertreten, dass sich anhand dieses Verhaltens der britischen Regierung, das von anderen Ländern Europas stark abwich und -weicht, der Sonderweg britischer Arbeitsbeziehungen erklären lässt. Bereits sehr früh wurden in Großbritannien gewerkschaftliche Vereinigungen rechtlich anerkannt, gerade zu einer Zeit, als in Kontinentaleuropa jedwede sozialistischen Bewegungen im Keim erstickt wurden. Diese liberale Tradition wurde mehr oder weniger fortgeführt bis hin zur Ära Thatcher. 2.1 Rechtliche Grundlagen Die beiden Säulen, auf die sich das Gewerkschaftswesen stützte, waren einerseits die faktische rechtliche Immunität der Gewerkschaften und andererseits die staatliche Anerkennung ihrer Autonomie und des freiwilligen Grundcharakters der Tarifverhandlungen. Damit war den Arbeitern auch prinzipiell Tür und Tor geöffnet, jederzeit in Streik zu treten, ohne dass der Staat intervenieren konnte oder wollte. Bereits durch die Aufhebung des Koalitionsverbots 1824/25 wurde den Gewerkschaften ein Status der rechtlichen Anerkennung eingeräumt. Während durch die Arbeitsgesetzgebung von 1871 und 1875 den Gewerkschaften offiziell die Möglichkeit eingeräumt wurde, zur Wahrung ihrer Rechte die Gerichte anzurufen, sowie sie auch festlegte, dass Streiks nicht länger unter das Konspirationsgesetz fielen, bestätigte der Trade Disputes Act von 1906 dazu noch deren Immunität vor der Justiz, brachte also einen Rundumschutz aus juristischer Perspektive. Von einer neu gewählten liberalen Regierung verabschiedet, legte er fest, dass Gewerkschaften in keiner Weise zivilrechtlich für im Rahmen eines Streiks entstandene Schäden haftbar gemacht werden konnten und räumte den Arbeitervereinigungen damit eine lang andauernde übergesetzliche Sphäre ein. Im Conciliation Act von 1896 wurde festgeschrieben, dass der Staat allenfalls als Vermittler oder Schlichter in bestehende Arbeitskämpfe eingreifen dürfe, vorausgesetzt, beide oder zumindest eine der Konfliktparteien stimmte zu. ...

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