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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Politik - Region: Westeuropa, Note: 2.3, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Hauptaugenmerk dieser Arbeit beschäftigt sich - in Anbetracht des hohen Integrationsgrades im europäischen Kontext - mit den Kooperationsgewinnen und Transaktionskosten, welche Liechtenstein zur Teilnahme am EWR bewegt haben. Eine Mehrheit von 55,8% aller Landesbürger*innen stimmten am 13. Dezember 1992 für die EWR-Teilnahme, obwohl die Schweiz als wichtigster Partner derselben Vorlage eine Woche zuvor mit 49,7% eine Absage…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Politik - Region: Westeuropa, Note: 2.3, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Hauptaugenmerk dieser Arbeit beschäftigt sich - in Anbetracht des hohen Integrationsgrades im europäischen Kontext - mit den Kooperationsgewinnen und Transaktionskosten, welche Liechtenstein zur Teilnahme am EWR bewegt haben. Eine Mehrheit von 55,8% aller Landesbürger*innen stimmten am 13. Dezember 1992 für die EWR-Teilnahme, obwohl die Schweiz als wichtigster Partner derselben Vorlage eine Woche zuvor mit 49,7% eine Absage erteilte. Der Beitritt Liechtensteins zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 1995 repräsentiert den wohl weitreichendsten Schritt im europäischen Integrationsprozess des Kleinstaats. Dieser bildet - ähnlich wie der aus dem Jahr 1923 stammende Zollanschlussvertrag mit der Schweiz - eine Abgabe wesentlicher Hoheitsrechte in den Bereichen Wirtschafts-, Finanz- und Handelspolitik. Im Gegensatz zum Zollvertrag zeichnet sich der EWR durch seine supra-nationalen Institutionen aus, welche mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) den europäischen Binnenmarkt teilweise vervollständigt. Interessant scheint diesbezüglich der autonome Entscheidungsspielraum Liechtensteins, welcher bereits vor dem EWR-Beitritt 1995 durch eine Vielzahl bilateraler Verträge mit der Schweiz wesentlich eingeschränkt wurde. In diesem Zusammenhang soll weiter klargestellt werden, dass die Abgabe von nationalen Hoheitsrechten an internationale Organisationen (bzw. Schweizer Behörden im Falle des Zollvertrags FL-CH) aufgrund struktur- und kostensparender Bestrebungen erfolgt ist. Das Nationalstaatensystem nach westphälischem Modell entspricht nicht mehr der heutigen Realität, wo doch Wirtschafts- oder Sicherheitspolitiken im Besonderen einer Koordination bedürfen. Die Formierung in gemeinsamen Institutionen kann die Aufgabe dieser Koordination damit sinnvoller wahrnehmen, um etwa Homogenität unter den (durch eine Union verbundenen) Staaten anzustreben, welche wiederum von effizienteren Entscheidungsprozessen profitieren können. Weiters können bestimmte Entwicklungen, etwa in den Bereichen Umwelt, Digitalisierung oder Finanzen, besser miteinander abgestimmt werden, obwohl die Veränderung bzw. Verhinderung von Entwicklungsprozessen dadurch nicht vollständig durchgesetzt werden können.

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