Den weitverbreiteten Rechtssystemen der Spätantike, namentlich dem römisch-byzantinischen, zoroastrisch-sasanidischen, islamischen, rabbinischen und kanonischen (christlich-nestorianischen) Recht, ist gemein, dass sie differenzierte Fachsprachen mit einer Vielzahl von technischen Termini entwickelt haben. Im Rahmen dieser traditionsbezogenen Systeme üben Rechtsbegriffe meist eine stabilisierende Funktion aus, provozieren jedoch auch in ihrer historischen Entwicklung und in der reziproken Interaktion mit anderen Rechtssystemen Wissensbewegungen. In diesem Kontext wird vorgeschlagen, solche Prozesse als Transfers zu beschreiben. Die Beiträge in diesem Band befassen sich mit Transferprozessen normativen Wissens in diesen Rechtssystemen und fokussieren dabei auf die Entwicklung und die Wirkweisen der in den juristischen Quellen gebrauchten Fachsprache. Anhand von konkreten Beispielen untersuchen die Autorinnen und Autoren endogene wie exogene Faktoren des Rechtstransfers von Begriffen, Ideen und Argumentationsmustern sowohl innerhalb der historischen Entwicklung eines Systems als auch im Wechselspiel der Rechtsordnungen.
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