Das Bundesverfassungsgericht fordert im Oktober 2017 die Einführung eines dritten Geschlechts für Inter*sexuelle. Die Studie erforscht mittels einer Wissenssoziologischen Diskursanalyse die Vorgeschichte dieses Beschlusses. Lange definierte die Medizin Inter*sexualität als korrekturbedürftige Störung der sexuellen Geschlechtsentwicklung. Inter*sexuelle, weder Mann noch Frau, wurden daher zu einem eindeutigen Geschlecht operiert. Die Selbsthilfe kontert: Diese Genitalverstümmelungen sind Menschenrechtsverletzungen! Wie beeinflusst der Machtkampf zwischen Medizin und Selbsthilfe Veränderungen im Intersexmanagement und unsere Definition von Geschlecht?
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